(ots) - Der AOK-Bundesverband verunsichert derzeit wider
besseren Wissens die Öffentlichkeit und versucht, eigene Fehler zu
kaschieren. Die AOK unterlässt es dabei sicherheitshalber erneut, das
eigentliche Problem beim Namen zu nennen - die Rabattverträge. Denn
seit Inkrafttreten der jüngsten Rabattverträge waren und/oder sind
immer noch einige Hersteller, die von der AOK mit Zuschlägen beglückt
wurden, nicht lieferfähig. Das heißt faktisch: Die Apotheke ist
verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht existiert!
Trotzdem mussten Apotheken zigtausende AOK-Patienten in dieser
Lage versorgen. Das haben die Apotheken getan und haben
wirkstoffgleiche Arzneimittel gesucht, abgegeben und damit den
Patienten versorgt. Um solche Situationen zu klären und damit weder
Patienten noch Apotheken als Betroffene unter den teils
katastrophalen Lieferausfällen der AOK-Partner zu leiden hatten,
vereinbarten die AOK und der Deutsche Apothekerverband (DAV) e.V.
eine sogenannte Friedenspflicht.
Richtig ist, dass in dem genannten Fall die Ursache für mögliche
Fehler die womöglich mangelhafte Dokumentation und damit der fehlende
Hinweis auf die Nicht-Lieferfähigkeit des Produkts war. Die Apotheken
haben sich deshalb bemüht, wirkstoffgleiche Präparate abzugeben - und
damit die Versorgung der AOK-Patienten sichergestellt.
DAV-Vorsitzender Fritz Becker: "Richtig ist, dass wir solche Fälle
mit den Krankenkassen klären müssen. Wenn fehlerhaft dokumentiert
wird, muss das korrigiert und klargestellt werden. Das ist bereits in
Gesprächen zwischen AOK und DAV, aber auch durch Mitteilungen der
Apothekerverbände und auch durch den Einsatz der
Apothekenrechenzentren längst geklärt. Es ist und bleibt dennoch
grotesk, wenn die AOK Verträge mit Herstellern abschließt, die nicht
eine einzige Packung liefern können - und am Ende die Apotheken für
die Folgen verantwortlich gemacht werden."
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