(ots) - Ein weiterer Versuch
Man kann gut verstehen, dass Verfassungsgerichtspräsident Andreas
Voßkuhle mit einer Gebühr notorische Kläger bremsen will. Denn wenn
sich die Karlsruher Juristen mit von vornherein sinnlosen Verfahren
befassen müssen, bleibt ihnen weniger Zeit, sich dem berechtigten
Schutz der Grundrechte zu widmen. Verfahren ziehen sich unnötig in
die Länge. Dabei hängt das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht allein
davon ab, ob jemand recht bekommt, sondern auch davon, wann er recht
bekommt.
Ob eine sogenannte Mutwillensgebühr tatsächlich Querulanten
abschreckt, muss sich aber erst zeigen. Es wäre nicht der erste
Versuch, die Klageflut einzudämmen. Schon vor Jahrzehnten ächzten die
obersten deutschen Juristen über die hohe Zahl von
Verfassungsbeschwerden. "Wenn man uns nicht hilft, saufen wir ab",
stöhnte bereits 1992 der damalige Verfassungsgerichtspräsident Roman
Herzog. Mehrfach wurde daher das Annahmeverfahren geändert. Eine
Missbrauchsgebühr gibt es schon jetzt - doch in der Praxis hat das
Verfassungsgericht nur selten davon Gebrauch gemacht. Durchgreifend
geholfen hat auch sie bisher nicht.
Gefordert sind zugleich die Rechtsanwälte. Von ihnen kann man
verlangen, dass sie sich gründlich mit der Zulässigkeit einer
Beschwerde beschäftigen, bevor sie sich an Karlsruhe wenden.
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