Investmentfonds Premium Management Immobilienanlagen (WKN: A0ND6C)
(firmenpresse) - Hamburg/Bremen, August 2011. Die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors (AGI) löst den seit September 2010 eingefrorenen Immobiliendachfonds Premium Management Immobilien-Anlagen (PMIA) auf. Die Commerzbank bietet zeitgleich ca. 50.000 Anlegern an, ihre Wertpapiere für 43,38 Euro pro Anteil abzukaufen. Die Commerzbank reagiert hiermit auf Tausende Beschwerden und Klagen von Kunden, die sich falsch beraten fühlten und fühlen.
Der Fonds wurde im Mai 2008 zum Erstausgabepreis von 52,50 Euro aufgelegt und nur an Kunden der Allianz und Commerzbank AG verkauft, in der Spitze verwaltete er 2,2 Mrd. Euro. Nach der Ăśbernahme der Dresdner Bank fiel er an die Commerzbank.
Im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer empfahlen viele Berater der Commerzbank im Jahr 2008 einen Tausch aus dem zum Konzernverbund gehörenden Hausinvest Europa in den damals ebenfalls von der Cominvest geführten Immobiliendachfonds. Später, im September 2010, wurde der Dachfonds als unattraktiv eingestuft und geschlossen. Die Berater sollten mit einem anteiligen Ausgabeaufschlag wieder in andere Fonds umschichten, nicht selten in den Hausinvest Europa. Im Zuge der Übernahme der Dresdner Bank ging die Cominvest in der Folgezeit an den Allianzkonzern über, der Exklusiv-Vertrieb des Dachfonds oblag indes weiterhin der Commerzbank. Bizarr ist dabei, dass die Commerzbank auch die Rolle der „anlegerschützenden“ Depotbank bei dem Fonds innehat und jetzt auch das Vergleichsangebot unterbreitet.
Schon seit Oktober 2010 bietet die Commerzbank Kunden an, ihre Anteile für einen gewissen Prozentsatz anzukaufen. Die Angebote wurden dabei oftmals als Härtefälle bezeichnet. Wohl auch, damit sich die Commerzbank einen altruistischen Anstrich gibt. Die Mehrheit der Anleger war sensibilisiert. Eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen die Commerzbank war die Folge. Bis es nun zu diesem Angebot - 43,38 Euro pro Anteil - kam.
„Was nun?“, fragen sich viele verunsicherte Anleger. Soll das Angebot angenommen werden oder soll die Commerzbank vor Gericht gezogen werden? „Diese Frage kann sicherlich nicht generell beantwortet werden. Allerdings erscheinen 43,38 Euro pro Wertpapier sehr gering“, erklärt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG. „Wir haben bereits Vergleiche zum Preis von über 49,00 € abgeschlossen“, so Tiedemann weiter. Das sind dann schnell ein paar Hundert Euro mehr.
Es lohnt sich folglich, ernsthaft zu überlegen, ob dieses Angebot angenommen werden sollte. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die geschädigten Anleger oftmals bereits im Rentenalter sind und in diesem offenen Immobiliendachfonds ihre Altersvorsorge „liegen“ haben, allerdings nicht an das Kapital herankönnen.
Auch Anleger, die die Wertpapiere schon vor drei Jahren erworben haben, kann noch gerichtlich geholfen werden. Denn es gibt hier viele Faktoren, die von einer vorsätzlichen Fehlberatung ausgehen lassen. Unsere Mandanten berichten über identische Beratungsfehler, die für uns ein erhebliches Indiz für ein vorsätzliches Organisationsverschulden der Commerzbank darstellen. Auch die Rolle der Commerzbank in ihrer Doppelfunktion als Vertrieb einerseits und anderseits als anlegerschützende Depotbank berührt Schadensersatznormen, die nicht an eine dreijährige Verjährungsfrist gebunden sind.
Angesichts des von der Commerzbank vorgelegten „Niedrig-Angebots“ sollten sich die betroffenen Anleger gut überlegen, ob das Angebot wirklich angenommen werden soll. Auch ein „Nachverhandeln“ oder die gerichtliche Auseinandersetzung bleiben als Option weiterhin bestehen. Bereits die Beauftragung eines Rechtsanwalts stellt für Kreditinstitute einen deutlichen Hinweis dar, dass die Anleger sich nicht mit einem geringen Vergleichsangebot abspeisen lassen werden. Dies hat in der Vergangenheit vielfach schon bei anderen Anlageprodukten zu einem Einlenken und der Nachbesserung von Vergleichsangeboten geführt.
Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Lutz Tiedemann
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