(ots) - Bitterer Nachgeschmack
Im Zweifel für den Angeklagten, heißt es. Das gilt natürlich auch
für den Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn, sofern seine Schuld nicht
einwandfrei bewiesen werden kann. Doch gleichzeitig bedeutet dieser
Rechtsgrundsatz stets auch: im Zweifel gegen das Opfer. Wie schon der
Fall Kachelmann hinterlässt daher auch die pikante Gerichtsakte DSK
einen mehr als bitteren Nachgeschmack. Erst recht, weil man wohl nie
mehr erfahren wird, was wirklich in jenem New Yorker Hotelzimmer
passierte.
Der Fall taugt aber auch nicht für das von Verteidigern, Medien
und Menschenrechtlern gern strapazierte Bild "Arme Schwarze gegen
reichen Weißen". Daran hat letztlich das Zimmermädchen Nafissatou
Diallo selbst einen entscheidenden Anteil. Die aus Guinea stammende
Frau verstrickte sich in zahlreiche Widersprüche und verspielte so
ihre Glaubwürdigkeit.
Dass Strauss-Kahn nun mit wehenden Fahnen nach Paris zurückkehrt,
darf bezweifelt werden. Erstens ist noch eine Zivilklage in den USA
anhängig. Zweitens kommt eine Präsidentschaftskandidatur für ihn in
Frankreich nicht mehr infrage. Die Sozialisten haben ihre Weichen
bereits gestellt. Drittens wartet dort eine zweite Anklage wegen
sexueller Gewalt auf den einst mächtigen Geldpolitiker.
Die Karriere des 62-Jährigen ist wohl vorbei, Integrität kann er
jedenfalls nicht mehr ausstrahlen. Bedauerlich ist das nur, weil er
in der Euro-Krise wertvolle Arbeit hätte leisten können.
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