Im Fall der insolventen Akzenta AG startet der Insolvenzverwalter nun die nächste Runde. Er geht gerichtlich gegen Vermittler auf Rückzahlung der an sie gezahlten Provisionen vor.
(firmenpresse) - Das Geschäftsmodell der Akzenta AG, welche unter anderem sogenannte Umsatzbeteiligungen mit der Aussicht auf erhebliche Zahlungen an Kunden verkaufte, hatte jahrelang großen Zulauf erfahren. 2006 wurde dann die Geschäftsführung festgenommen und die Firmengelder eingefroren. Es kam in der Folge zu strafrechtlichen Verurteilungen der Firmenleitung wegen Betruges und im Jahr 2009 zur Insolvenz des Unternehmens. Es handelt sich um eines der größten Insolvenzverfahren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Im Insolvenzverfahren haben mehr als 15.000 Gläubiger Forderungen in Höhe von ca. 100.000.000 € (in Worten: einhundert Millionen Euro!) angemeldet.
Nun beabsichtigt der Insolvenzverwalter ausgewählte Musterverfahren gegen Vermittler auf Rückzahlung der an sie seitens der Akzenta AG gezahlten Vermittlungsprovisionen zu führen. Zur Vorbereitung dieser Musterprozesse sind Anträge auf Prozesskostenhilfe des Insolvenzverwalters bei den zuständigen Gerichten anhängig.
„Wir gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe von den jeweiligen Gerichten erhält und die Musterprozesse durch die Instanzen geführt werden.“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth. Parallelen zu den Prozessen gegen die Vermittler der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH sind ersichtlich (betroffene Anleger dort: ca. 27.000; Schaden: über 600 Mio. €) und werden auch vom Insolvenzverwalter in die Argumentation geführt. Auch bei Phoenix gab es entsprechende Rückforderungsprozesse des Insolvenzverwalters gegen die Vermittler.
„Nach unserer Auffassung sind jedoch die gegen Vermittler in den Phoenix-Fällen ergangenen Urteile des Bundesgerichtshofes vorliegend nicht anwendbar. Diese bezogen sich eindeutig nur auf sogenannte Folgeprovisionen. Eine vergleichbare Konstellation liegt in den Akzenta-Fällen nicht vor. Wir sehen Aussicht auf Erfolg für die betroffenen Vermittler.“ beurteilt Rechtsanwalt Wirth die Ausgangslage.
Wirth-Rechtsanwälte hat in dem Akzenta-Komplex bereits eine Vielzahl von Vermittlern erfolgreich vertreten und steht diesen auch in dieser Situation mit Erfahrung und Knowhow zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Fall Akzenta AG finden Sie auf:
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Zudem ist Fachanwalt Norman Wirth Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
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