(ots) - Der Marburger Bund will die Ãœberlastung der
Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken durch Bereitschaftsdienste
nicht länger hinnehmen. In der anstehenden Tarifrunde mit der
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) fordert die
Ärztegewerkschaft eine Begrenzung solcher Dienste auf vier pro Monat.
Durch einen solchen grundlegenden Strukturwandel könnten sich die
Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte schrittweise deutlich
verbessern. Derzeit leisten mehr als die Hälfte der Ärzte in
kommunalen Krankenhäusern (55 Prozent) pro Monat durchschnittlich 5
bis 9 Bereitschaftsdienste, drei Prozent sogar 10 bis 14 solcher
Dienste. Dies ergab die jüngste Mitgliederbefragung des Marburger
Bundes, an der sich im Herbst 2010 mehr als 12.000 angestellte Ärzte
beteiligten.
"In der Tarifrunde 2010 ist es dem Marburger Bund mit der
Einführung von 15-prozentigen Zeitzuschlägen für die Arbeit in den
Nachtstunden gelungen, einen Strukturwandel in der Bezahlung von
Bereitschaftsdiensten einzuleiten. Jetzt geht es darum, auf diesem
Weg einen weiteren entscheidenden Schritt voran zu kommen", sagte
Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, heute bei der
Vorstellung der Forderungen des MB in den Tarifverhandlungen mit der
VKA.
Im Interesse planbarer Arbeitszeiten fordert der Marburger Bund
auch klare zeitliche Vorfestlegungen für Bereitschaftsdienste: Die
Anordnung von Bereitschaftsdienst soll spätestens am letzten
Arbeitstag des Vor-Vormonats im Dienstplan vermerkt sein, um der weit
verbreiteten Unsitte kurzfristiger Dienstanordnungen zu begegnen.
Erfolgt die Anordnung durch den Arbeitgeber nicht in der
erforderlichen Einmonatsfrist, erhöht sich das Stundenentgelt für den
Bereitschaftsdienst um fünf Euro. Abweichungen von der Regel sollen
nur bei nachträglich eintretenden Ereignissen (z.B. Erkrankung von
Ärzten) zulässig sein.
Auch die Vorschriften über die Stundenentgelte des
Bereitschaftsdienstes hat der MB erneut gekündigt. "Wer rund um die
Uhr im Krankenhaus Dienst leistet, wenn andere schlafen, mit ihren
Familien zusammen sind oder ihren Freizeitaktivitäten nachgehen, darf
dafür auch eine angemessene Bezahlung erwarten. Die aktuellen
Stundenentgelte sind keine adäquate Kompensation für die zunehmende
Arbeitsbelastung der Ärzte auf unterbesetzten Stationen", sagte
Henke.
Ãœber ein Jahr nach dem letzten Tarifabschluss mit der VKA ist auch
eine Anpassung der Grundgehälter unabdingbar. Der Marburger Bund geht
mit der Forderung nach einer linearen Erhöhung der Ärztegehälter um
sechs Prozent in die Tarifverhandlungen. "Die Inflationsrate liegt
inzwischen bei 2,4 Prozent. Die Erhöhungen aus dem letzten Jahr sind
durch die Preisentwicklung längst wieder aufgebraucht. Deshalb ist es
nur recht und billig, dass die Ärzte an den kommunalen Kliniken auch
bei den Grundgehältern eine substanzielle Verbesserung erwarten",
erklärte der MB-Vorsitzende. An die Arbeitgeberseite appellierte
Henke, konstruktiv an einer Verhandlungslösung mitzuwirken, die der
hohen Leistungsbereitschaft der Ärztinnen und Ärzte gerecht wird und
die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Kliniken bei der Akquise von
Ärzten wahrt.
Weitere Informationen unter www.vka-tarifrunde.de
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