PresseKat - Vermögenswirksame Leistungen – Geld vom Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen – Geld vom Arbeitgeber

ID: 470546

Viele Arbeitgeber ermöglichen ihren Arbeitnehmern, durch zahlen der Vermögenswirsamen Leistungen, einen Teil ihres Gehalts zu sparen und in eine attraktive Geldanlageform einzuzahlen. Es werden je nach Branche zwischen 6,45€ und 40€ monatlich gezahlt.

(firmenpresse) - Jeder Arbeitnehmer ist bestrebt, einen Teil seines Arbeitslohnes zu sparen und in eine gewinnbringende Geldanlageform einzuzahlen. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern Vermögenswirksame Leistungen. Diese Leistungen sind tarifvertraglich geregelt. Sie sind Bestandteil des Lohnes oder Gehaltes und sind steuerpflichtig. Der Arbeitnehmer muss sie nicht in Anspruch nehmen, jedoch sollte er sie sich nicht entgehen lassen, da er verschiedene Vorteile genießen kann. In welcher Höhe der Arbeitgeber diese Leistungen zahlt, ist unterschiedlich. Je nach Branche und Arbeitgeber werden zwischen 6,45 € und 40,00 € monatlich gezahlt. Der Arbeitnehmer kann die monatlichen Beträge aufstocken. Die Leistungen werden vom Arbeitgeber direkt auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Konto gezahlt. Will der Arbeitnehmer den Betrag aufstocken, so wird der entsprechende Betrag vom Lohn oder Gehalt abgezogen und zusammen mit den Vermögenswirksamen Leistungen auf das dafür bestimmte Konto überwiesen.

Anlagemöglichkeiten der Vermögenswirksamen Leistungen
Bei den Vermögenswirksamen Leistungen, abgekürzt VWL, kann der Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Anlagemöglichkeiten wählen. Je nach seinen persönlichen Plänen für die Zukunft kann der Arbeitnehmer zwischen
·Bausparvertrag
·Kapitallebensversicherung
·Banksparplänen
·Fondssparplänen
auswählen.
Besonders attraktiv für den Arbeitnehmer sind der Bausparvertrag und die Fondssparpläne, da er in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage kommen kann. Um diese Zulage zu bekommen, darf das jährliche steuerpflichtige Einkommen bei Ledigen 20.000,00 € und bei Verheirateten 40.000,00 € nicht überschreiten. Die Bemessungsgrundlage der Sparzulage beträgt jährlich maximal 400,00 € an Vermögenswirksamen Leistungen. Darauf wird eine Sparzulage von 20 % gewährt, also maximal 80,00 € im Jahr.
Arbeitnehmer, die sich für einen Bausparvertrag als Geldanlage entscheiden, können als Sparzulage eine Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Sie wird gewährt, wenn das steuerpflichtige Einkommen im Jahr bei Ledigen 25.600 € und bei Verheirateten 51.200,00 € nicht überschreitet.




Wer Mut zum Risiko hat, entscheidet sich für Fonds. Sie unterliegen Kursschwankungen, doch die Aktienfonds enthalten solche Aktien, die sich bereits über lange Zeit bewährt haben. Die Banken stellen die Fondssparpläne zusammen, um das Risiko zu streuen. Langfristig können diese Geldanlagen hohe Renditen bringen.

Die Beantragung der Förderung
Die staatliche Förderung für die Vermögenswirksamen Leistungen muss beantragt werden. Die Beantragung erfolgt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Die Bausparkasse oder die Fondsgesellschaft versenden jährlich an den Arbeitnehmer eine Bescheinigung. Sie wird der Steuererklärung beigefügt. Wird dies vergessen, so hat der Arbeitnehmer bis zu vier Jahre Zeit, die Bescheinigung und den damit verbundenen Antrag auf die Sparzulage an das Finanzamt nachzureichen. Die Sparzulage wird nicht jährlich gezahlt. Die Zahlung der Sparzulage erfolgt am Ende der Laufzeit der Vermögenswirksamen Leistungen, in der Regel nach 7 Jahren.

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Bereitgestellt von Benutzer: wezzo-gmbh
Datum: 30.08.2011 - 19:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Anzahl Zeichen: 3443

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Stanka
Stadt:

Gräfelfing


Telefon: 01631608040

Kategorie:

Geldanlage


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

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