Hat ein Gläubiger für seine Forderung ausreichende Sicherheiten am Schuldnervermögen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen nach§ 14 InsO zulässigen Insolvenzantrag - Insolvenzrecht Dresden
(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden
Der Insolvenzantrag eines Gläubigers mit unzweifelhaft ausreichenden Sicherheiten ist unzulässig. Der Schuldner muss das Bestehen ausreichender Sicherheiten darlegen (BGH, Beschluss vom 05.05.2011, Az. IX ZB 250/10).
Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden
Gläubiger G (Bank) hat Darlehensforderungen gegen Schuldner S in Höhe von ca. 300.000,00 DM. G hat Sicherheiten am Hausgrundstück des S. Im Jahr 2000 wird Haus durch Brand zerstört. Die Feuerversicherung zahlt nur etwas. G betreibt die Zwangsversteigerung. Das Verfahren wird 2009 einstweilen eingestellt, weil weitere Versicherungsleistungen zu klären sind. G stellt Insolvenzantrag, das Insolvenzgericht weist den Antrag zurück. Die sofortige Beschwerde der G bleibt ohne Erfolg. Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg.
Rechtsgründe - Insolvenzrecht Dresden
Das Beschwerdegericht hat zu Unrecht angenommen, der G fehle das Rechtsschutzbedürfnis für den Insolvenzantrag, weil G am Grundstück hinreichend gesichert sei.
Nach § 14 InsO muss der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Insolvenzeröffnung haben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass ihm eine Forderung zusteht und dass ein Insolvenzgrund vorliegt.
Dies ist ausnahmsweise nicht der Fall, wenn sicher feststeht, dass der Gläubiger ausreichend dinglich gesichert ist. Die für die Feststellung erforderliche Darlegungslast hat der Schuldner. Vorliegend musste die Sache zwecks weiterer Feststellungen zurückverwiesen werden.
Mein Rechtstipp - Insolvenzrecht Dresden
"Insolvenzanträge werden in der Mehrzahl von öffentlich-rechtlichen Gläubigern (Sozialversicherung, Finanzverwaltungen) gestellt. Auch diese Gläubiger können über Sicherheiten aus vorangegangener Einzelzwangsvollstreckung (z.B. Zwangssicherungshypothek) verfügen. Ist eine solche Sicherheit unzweifelhaft ausreichend, so darf kein Insolvenzantrag gestellt werden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Kanzleiprofil - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
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Werdegang - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden - Rechstanwalt Dresden
Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund - Rechtsanwalt Dortmund
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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