(ots) - Einen Tag nach der Ausstrahlung der
ARD-Reportage über "das System Wiesenhof" zieht das Unternehmen
Konsequenzen aus den Fernsehbildern. Szenen am Ende des Beitrages
zeigen Mitarbeiter einer externen Firma, die Tiere auf einer
Putenfarm ausstallen und dabei gegen Tierschutzvorgaben verstoßen.
Diese Tatsache ist für Wiesenhof absolut inakzeptabel. Aus diesem
Grund wird Wiesenhof von der verantwortlichen Ausstallungsfirma
verlangen, die Mitarbeiter sofort freizustellen. Damit will Wiesenhof
sicherstellen, dass keiner der identifizierbaren Mitarbeiter der
Fremdfirma künftig bei einem der Partnerlandwirte eingesetzt wird.
Wiesenhof hat die verantwortliche Firma umgehend aufgefordert zu den
Ausstallungspraktiken Stellung zu beziehen.
Die Vorwürfe der radikalen Tierrechtsorganisation PETA, auf deren
Bilder sich auch die beiden SWR/ARD-Autoren stützen, weist Wiesenhof
von sich. Peter Wesjohann, der Vorstandsvorsitzende der PHW-Gruppe:
"Dieser Vorfall ist anders als PETA behauptet nicht typisch für
Wiesenhof." So fand bei einem Partnerbetrieb von Wiesenhof in der
Nacht von 25. auf 26. August 2011 eine unangemeldete amtliche
Untersuchung des Veterinäramtes des Landkreises Cloppenburg statt,
bei welcher Mitarbeiter der besagten Ausstallungsfirma kontrolliert
wurden. Bei dieser Ausstallung wurden keinerlei Auffälligkeiten
festgestellt. Auch ein in der Nacht von 29. auf 30.08.2011 erfolgtes
unangekündigtes QS-Audit belegt, dass sich Mitarbeiter der
Ausstallungsfirma an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes gehalten
haben. Des Weiteren belegt eine amtliche Untersuchung des
Veterinäramtes, dass diejenigen Tiere, die von der betroffenen
Putenfarm an den fraglichen Tagen zur Schlachtung angeliefert wurden,
keine tierschutzrelevanten Auffälligkeiten aufwiesen. Wörtlich heißt
es in dem Schreiben, dass "tierschutzrelevante Veränderungen im
Vergleich zu anderen Putenschlachtungen aufgrund der
Fleischuntersuchungsbefunde nicht festgestellt werden."
Nach den Vorfällen auf einer Elterntierfarm im Jahr 2009 hatte
Wiesenhof nochmals alle auf den Farmen tätigen Fremdfirmen bzw.
Ausstallfirmen - auch die im ARD-Beitrag gezeigte - von der
Landwirtschaftskammer Oldenburg sowie intern schulen lassen. Alle
Partnerlandwirte sind darüber hinaus von Wiesenhof angewiesen,
etwaige Tierschutzverstöße sofort an das Unternehmen zu melden.
Elterntierbetrieb: Alte Bilder neu aufgewärmt
Die von der ARD erneut ausgestrahlten Bilder von einer
Elterntierfarm in Twistringen stammen aus dem Jahr 2009. Diese
dokumentieren Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Das
Vertragsverhältnis mit der damaligen Pächterin Kerstin Wessels
besteht seit November 2009 nicht mehr. Bereits unmittelbar nach
Bekanntwerden der Vorwürfe hatte sich Wiesenhof für das Fehlverhalten
der Mitarbeiter und der Fremdfirmen entschuldigt. Außerdem hat sich
das Unternehmen von dem hauptverantwortlichen Mitarbeiter getrennt,
ebenso von der Fremdfirma. Darüber hinaus hatte Wiesenhof seine
umfangreichen bestehenden Kontrollen bei den Elterntierbetrieben
deutschlandweit nochmals verschärft. Gegen die frühere Betreiberin
und Hauptverantwortliche der Elterntierfarm in Twistringen hatte
Wiesenhof am 12. Januar 2010 Strafanzeige bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft in Verden gestellt, weil sie ihrer vertraglichen
Aufsichtspflicht nicht nachgekommen war, Verstöße gegen
Tierschutzbestimmungen nicht unterbunden, das Unternehmen und die
zuständigen Behörden nicht informiert, sondern stattdessen die
Vergehen zugelassen hatte. Vom Nachfolger dieser Pächterin liegt
Wiesenhof eine eidesstattliche Erklärung vor, dass sich solche
Vorfälle auf dieser Farm nicht mehr ereignet haben. Die Ergebnisse
einer amtlichen Kontrolle am 29.07.2011 belegen, dass diese
Elterntierfarm allen Tierschutzanforderungen gerecht wird.
Gegen PETA hatte Wiesenhof seinerzeit Strafanzeige gestellt.
Sowohl das Verfahren gegen die Ex-Pächterin wie auch gegen PETA
werden unter dem Aktenzeichen 313 Js 1540/10 bei der
Staatsanwaltschaft Verden geführt und sind noch nicht abgeschlossen.
PETA hatte 2009 mehrere Strafanzeigen gegen Wiesenhof gestellt.
Das unter dem Aktenzeichen 941 Js 1623/10 geführte Verfahren gegen
Verantwortliche der Firma Wiesenhof wegen unrichtiger
Tatsachenbehauptungen zur Tierhaltung in Werbeprospekten etc.,
Betruges, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten etc.
ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg am 20. Juli 2010
eingestellt worden. Das dort weiter genannte Verfahren 200 Js 3794/10
(Vorwurf der Qualzucht) ist als Strafverfahren nach Angaben der
Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 29. Dezember 2010 eingestellt
worden. Die Angelegenheit wurde an den Landkreis Vechta als
zuständige Verwaltungsbehörde wegen einer etwa vorliegenden
Ordnungswidrigkeit abgegeben. Dort ist das Verfahren am 24. März 2011
eingestellt worden.
Das schließlich noch anhängige Verfahren 200 Js 3789/10 wurde am
5. Februar 2010 an die Staatsanwaltschaft Verden abgegeben (313 Js
3732/10). Bei der Staatsanwaltschaft Verden wird dieses Verfahren
inzwischen gesammelt unter dem Aktenzeichen 313 Js 3718/10 geführt.
Es richtet sich gegen die Verantwortlichen des Impftrupps, die
Verantwortlichen der Ausstallung und Verantwortliche von Wiesenhof.
Das Verfahren ist dort bislang nur formell anhängig. Es ist noch
niemand verantwortlich vernommen worden.
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