(ots) - Der BVI hat eine Ombudsstelle für
Investmentfonds eröffnet. "Mit dieser Einrichtung leisten wir aktiven
Verbraucherschutz und bieten Privatanlegern die Möglichkeit,
Streitigkeiten rund um deutsche Publikumsfonds und Dienstleistungen
von Kapitalanlagegesellschaften von einem neutralen Schlichter
beilegen zu lassen", so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management. Das
Ombudsmannverfahren des BVI ist eine freiwillige Einrichtung, die von
Verbrauchern kostenfrei in Anspruch genommen werden kann. Mitglieder
des BVI, aber auch andere Gesellschaften, wie beispielsweise
Depotbanken, können daran teilnehmen. Zuständig ist die neue Stelle
für Verbraucherbeschwerden, die im Zusammenhang mit dem
Investmentgesetz stehen, wie zum Beispiel produktbezogene The-men
oder die Depotführung bei einer Kapitalanlagegesellschaft.
Die Ombudsstelle besteht aus einer Geschäftsstelle in Berlin, dem
so genannten Büro der Ombudsstelle, und zwei unabhängigen
Ombudsmännern. Mit Dr. Gerd Nobbe (Vorsitzender Richter des
Bundesgerichtshofs a.D., XI. Zivilsenat) und Wolfgang Arenhövel
(Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen,
Vizepräsident des Staatsgerichtshofs) konnte der BVI zwei
hochkarätige Ombudsmänner mit langjähriger richterlicher Erfahrung
gewinnen.
Die neu eingerichtete Ombudsstelle ist Teil des Ausbaus der
Hauptstadtpräsenz des BVI. Seit Jahresbeginn konnte die Zahl der in
der Hauptstadt beschäftigten Mitarbeiter mehr als verdoppelt werden.
Erst kürzlich hat der BVI sein Büro an einen prominenten Standort
verlegt ("Unter den Linden 42"), der als beliebter Treffpunkt für
Wirtschaft und Politik gilt. "Wir müssen stärker die Bedeutung der
Investmentbranche und ihren Nutzen für die Gesellschaft
kommunizieren. Dies gilt insbesondere für unsere Rolle als Verwalter
eines Großteils des Sozialkapitals in Deutschland sowie unseren
Nutzen für die Anleger", erläutert Richter.
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