(firmenpresse) - In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Kleinkläranlagen wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik verbindlich geregelt, dass Kleinkläranlagenbehälter nach ihrem Einbau einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen sind. Diese Vorschrift erscheint auch als Auflage in den wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer bzw. ins Grundwasser, das in einer Kleinkläranlage gereinigt wurde. Was das „wie“ der Dichtheitsprüfungen an Behältern von Kleinkläranlagen angeht, präsentiert die tägliche Praxis allerdings ein sehr heterogenes, teilweise kurioses Bild. Während mancherorts noch selbsternannte Dichtheitsprüfer mit dem Zollstock bewaffnet durch die Region ziehen, setzen wir auch in diesem Bereich ausnahmslos auf Qualität. Dichtheitsprüfungen werden bei der utp ausschließlich durch speziell qualifizierte Fachkräfte vorgenommen. Die Prüfung erfolgt - über Luftdruck oder Wasser vollautomatisch mittels computergesteuerter Pegeländerungsmessung. Verbunden damit ist die Erstellung eines übersichtlichen graphischen Prüfprotokolls für den Kunden. Und das utp-Servicespektrum umfasst über den reinen Kleinkläranlagenbehälter hinaus auch die Prüfung von Hausanschlussleitungen, Schächten (Video), Gruben und Abscheidern – ein Leistungsspektrum mit Zukunft! Denn die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage ist laut gesetzlicher Vorgabe (§ 60 WHG in Verbindung mit der DIN 1986-30) von jedem Grundstücksbesitzer bis 2015 gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Es empfiehlt sich daher, bei der nächsten anstehenden Dichtheitsprüfung bei der Wahl des Dienstleisters besser zweimal hinzuschauen.