PresseKat - 30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention: Staat muss für tatsächliche Gleichstellung der Frauen sorgen

30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention: Staat muss für tatsächliche Gleichstellung der Frauen sorgen

ID: 472686

(ots) - Am 3. September vor 30 Jahren ist das Ãœbereinkommen
der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau (CEDAW) in Kraft getreten. Aus diesem Anlass erklärt Beate
Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die UN-Frauenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der
Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Sie
verpflichtet die Staaten, Frauen in allen Lebensbereichen gleiche
Freiheit und Selbstbestimmung zuzusichern. Als erster
rechtsverbindlicher Text erfasst die Konvention auch ausdrücklich
Diskriminierung im privaten Bereich und benennt diskriminierende
Strukturen, beispielsweise im Berufsleben, und starre Rollenbilder
als Hindernisse, die zu überwinden sind."

Weltweit habe CEDAW in den vergangenen 30 Jahren wesentlich zu
mehr Geschlechtergerechtigkeit beigetragen, so Rudolf weiter.
Häusliche Gewalt gegen Frauen werde dank der Konvention nicht länger
als innerfamiliäre Angelegenheit angesehen, in die der Staat sich
nicht einzumischen habe. Doch bestehe auch in Deutschland noch
Handlungsbedarf, etwa beim Ehegatten-Splitting im Steuerrecht, im
Rentenrecht und im Scheidungsfolgerecht. Weitere Bereiche, die
dringend angegangen werden müssten, seien die Diskriminierung von
Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen im Bildungssystem und auf
dem Arbeitsmarkt, die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern und
die geringe Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen von
Wirtschaft und Politik.

Rudolf betonte, dass die Verwirklichung tatsächlicher Gleichheit
keine "Frauenangelegenheit" sei, sondern die Pflicht aller
Staatsorgane. "Mit den letzten Empfehlungen des zuständigen
UN-Gremiums, des CEDAW-Ausschusses, aus 2009 müssen sich die
Ausschüsse von Bundestag und Länderparlamenten ebenso wie alle
Ministerien befassen. Dabei darf die Verwirklichung gleicher Rechte




von Frauen und Männern auch nicht unter einen Finanzierungsvorbehalt
gestellt werden."

Die UN-Frauenrechtskonvention gilt heute in 187 Staaten weltweit.
Sie ist damit nach der Kinderrechtskonvention der
Menschenrechtsvertrag, der von den meisten Mitgliedstaaten
unterzeichnet wurde.

Weitere Informationen:

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de



Pressekontakt:

Ute Sonnenberg
Tel.: 030 25 93 59 - 453 , Mobil: 0170 33 400 15
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Intersexuellen und Transgender in Entwicklungs- und Transformationsländern systematischer fördern ROG setzt Spiegelung von Wikileaks nach Berichtenüber Datenleck aus
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.09.2011 - 10:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 472686
Anzahl Zeichen: 2706

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Menschenrechte



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention: Staat muss für tatsächliche Gleichstellung der Frauen sorgen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsches Institut für Menschenrechte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsches Institut für Menschenrechte