(ots) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der
Sozialverband VdK Deutschland fordern ein Ende der Benachteiligung
von behinderten Menschen bei den Grundsicherungsleistungen.
"Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen deutlich: Der Gesetzgeber
muss die Ungleichbehandlung endlich korrigieren und den betroffenen
Menschen zu ihrem Recht verhelfen. Geschieht dies nicht, sind wir
bereit einzugreifen und Musterklagen ins Auge zu fassen", erklärte
SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich des heute veröffentlichten
Gutachtens der Hans Böckler Stiftung zur Neuregelung der Regelbedarfe
bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. "Es ist für erwachsene
Menschen mit Behinderung, die noch bei ihren Eltern leben, bitter,
dass die Zusage der Bundesregierung immer noch nicht eingelöst wurde.
Monat für Monat werden ihnen 73 Euro vorenthalten. Es muss noch in
diesem Jahr der volle Regelsatz kommen", fordert Ulrike Mascher,
Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Die Bundesregierung
hatte im Vermittlungsverfahren zum Hartz IV-Kompromiss zugesagt, die
neue Regelung mit dem Ziel zu prüfen, behinderten Menschen den vollen
Regelsatz zu ermöglichen. Durch die zurückliegende Regelsatzreform
erhalten Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr, die mit
anderen Erwachsenen in einem gemeinsamen Haushalt leben, einen
Regelbedarf von 291 Euro. Das sind 80 Prozent des vollen Hartz
IV-Regelbedarfs von 364 Euro und damit 73 Euro weniger, als Menschen
ohne Behinderungen beziehen. VdK und SoVD hatten dies bereits im
Rahmen der Debatte um die Neuberechnung der Regelbedarfe scharf
kritisiert. V.i.S.d.P.: Cornelia Jurrmann, Benedikt Dederichs
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