(ots) - "Dieses Urteil ist wegweisend für die festgefahrene
Debatte über Abstandsregelungen zwischen Gennmaisfeldern und Imkern.
Die Bundesregierung muss daraus jetzt Konsequenzen ziehen.
Tatsächlich sind Bienen und Imker weitaus wichtiger für eine
ertragreiche und funktionierende Landwirtschaft als gentechnisch
veränderter Mais", kommentiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke das
Urteil des Europäischen Gerichtshofes. "Auch für Freilandversuche mit
gentechnisch veränderten Pflanzen wird es jetzt ungemütlich, denn sie
müssen nun weitläufig von Bienenstöcken abgeschirmt werden", betont
der NABU.
Die Richter in Luxemburg hatten entschieden, dass Honig, der
gentechnisch veränderte Pollen enthält, nur mit einer Zulassung in
den Handel kommen darf. Mais der Sorte MON 810 hat in Europa keine
lebensmittelrechtliche Zulassung, damit sind selbst geringste Spuren
im Honig verboten. Denn Honig, der Pollen des Maises MON 810 enthält,
ist ein "genetisch verändertes Lebensmittel" im Sinne des
europäischen Gentechnikrechts und benötigt eine entsprechende
Zulassung. "Dies gilt nun entsprechend für alle Pollen von
gentechnisch veränderten Pflanzen, die keine lebensmittelrechtliche
Zulassung haben, und stärkt entscheidend die Interessen der
Konsumenten, die kein gentechnisch veränderten Lebensmittel wollen",
erklärt NABU-Präsident Tschimpke. In der Urteilsbegründung wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gentechnisch veränderte
Organismen nicht rückholbar seien und deshalb einen nicht absehbaren
Schaden für die Umwelt darstellen könnten. Überraschend deutlich
stellt das Urteil klar, dass es für eine Bewertung des Risikos völlig
unerheblich sei, ob diese Ausbreitung beabsichtigt oder
unbeabsichtigt erfolgt.
Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober, NABU-Referentin für Agrogentechnik und
Biodiversität, Telefon mobil 0172 5254 198 Im Internet zu finden
unter: http://www.nabu.de/themen/gentechnik/hintergrund/13785.html
Originaltext vom NABU
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