(ots) - Kostenlose Online-Recherche im
Verbraucher-Portal - Umweltministerien erleichtern das
Nachweisverfahren
Frankfurt am Main. - Zuerst die gute Nachricht: Sämtliche
Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine und Pellet-Öfen, die heute in
Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die erste Stufe der
1.BImSchV und dürfen auch nach dem 1. Januar 2015 zeitlich
unbeschränkt weiter in Betrieb bleiben.
Nur eine wichtige Hürde ist noch zu nehmen: Die neue Verordnung
schreibt für jede derzeit in Betrieb befindliche
Einzelraum-Feuerstätte bis Ende 2013 einen Nachweis gegenüber dem
Schornsteinfeger vor, aus dem hervorgeht, in welchem Jahr für das
entsprechende Ofen-Modell die Typprüfung durchgeführt wurde und ob es
die aktuellen Emissionsgrenzwerte einhält.
Hierbei hilft eine frei zugängliche Online-Datenbank, die der HKI
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit
den Herstellern aufgebaut hat. Sie gibt detailliert Auskunft, welche
Feuerstätten die Anforderungen erfüllen - und welche gegebenenfalls
nicht. Dies gilt vor allem für ältere Öfen, die bereits vor 1975
einer Typprüfung unterzogen wurden. Halten diese die Grenzwerte nicht
ein, müssen sie bis Ende 2014 mit einem Staubfilter nachgerüstet,
ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Bis Ende 2013 ist der Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger
erforderlich
Um sich jetzt schon Klarheit zu verschaffen, empfiehlt der HKI
einen Besuch auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de. Dort
lässt sich über eine Suchfunktion für jedes einzelne Gerät leicht
ermitteln, ob das Modell den aktuellen Anforderungen der 1.BImSchV
entspricht.
Und das ist die zweite gute Nachricht zum Schluss: Das
Bundesumweltministerium und die Umweltministerien der Länder haben
dem HKI zugesagt, dass der geprüfte Hersteller-Vermerk in der
Datenbank ab sofort auch als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger
gilt.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dipl.-Volkswirt Robert Hild
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