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Kommunen und VKU fordern Korrekturen beim Kreislaufwirtschaftsgesetz / Gemeinsame Pressemitteilung kommunaler Spitzenverbände und des VKU

ID: 475792

(ots) - Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) haben heute während einer gemeinsamen
Veranstaltung in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in
Berlin die Bundesregierung aufgefordert, die Abfallwirtschaft in
Deutschland nicht weiter zu liberalisieren, sondern die kommunale
Steuerungsverantwortung zu stärken und die im Gesetzentwurf
festgelegten Änderungen zu der sogenannten gewerblichen Sammlung
zurückzunehmen.

Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass
private Unternehmen - anders als bisher - ohne Auftrag der Kommunen
und parallel zu kommunalen Sammlungen werthaltige Abfälle einsammeln
können. Daran hält die Bundesregierung fest, obwohl der Bundesrat
Ende Mai 2011 dagegen gestimmt hatte. "Durch die Änderungen zur
gewerblichen Sammlung würden den Kommunen Einnahmen entgehen, mit
denen sie derzeit die Gebühren stabilisieren. Fallen diese Einnahmen
weg, steigen vielerorts die Abfallgebühren. Zudem wäre den Kommunen
eine rechtsichere Vergabe nicht mehr möglich. Auch sind Arbeitsplätze
in Betrieben in Gefahr." Das betonten heute der stellvertretende
Präsident des Deutschen Städtetages, der Regensburger
Oberbürgermeister Hans Schaidinger, der Vizepräsident des Deutschen
Landkreistages, Landrat Dr. Michael Ermrich, Landkreis Harz, sowie
die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,
Dr. Gerd Landsberg und des VKU, Hans-Joachim Reck.

Die Bundesregierung behauptet, das Europarecht zwinge zu einer
Liberalisierung der gewerblichen Sammlung. Dem widersprechen der
Bundesrat, die kommunalen Spitzenverbände, der VKU und zahlreiche
Gutachter. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschuss
vom 4. Juli 2011 erneut betont, dass die derzeit geltenden Regelungen
zu den kommunalen Ãœberlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung




europarechtskonform seien. Damit hat das oberste deutsche
Verwaltungsgericht sein Grundsatzurteil zur gewerblichen Sammlung aus
dem Jahr 2009 bestätigt und der Bundesregierung deutlich
widersprochen.

Das Europarecht räumt den Mitgliedstaaten ausdrücklich eigene
Spielräume für die regionale und lokale Selbstverwaltung ein.
Insbesondere sind die Mitgliedstaaten gehalten, die Rahmenbedingungen
für die Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge so zu gestalten,
dass deren finanzielle und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit
gewährleistet ist. "Die Bundesregierung schiebt europarechtliche
Bedenken vor, um ihr politisches Vorhaben, die Liberalisierung der
Abfallwirtschaft, zu rechtfertigen. Nicht nur die Kommunen, auch
viele Vertreter in der Landespolitik sprechen sich parteiübergreifend
gegen die Regelungen zur gewerblichen Sammlung aus. Deshalb fordern
wir den Bundestag auf, die kommunale Steuerungsverantwortung im
Kreislaufwirtschaftsgesetz verbindlich zu verankern", so die
Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.



Pressekontakt:
Deutscher Städtetag: Volker Bästlein,
Pressesprecher,
Tel.: 030 37711-130

Deutscher Landkreistag: Dr. Markus Mempel,
Pressesprecher,
Tel.: 030 590097-312

Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz Reinhard Habbel,
Pressesprecher,
Tel.: 030 77307-225

Verband kommunaler Unternehmen: Carsten Wagner,
Pressesprecher, 030 58580-220


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Datum: 08.09.2011 - 11:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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