(ots) - Im Einzelfall entscheiden
Der geschiedene Chefarzt, der mit neuer Partnerin zusammenlebt,
der Pastoralreferent, der sich von Frau und Kindern getrennt hat, die
Erzieherin und der Altenpfleger, die nach der Scheidung eine neue
Beziehung eingegangen sind: Das gibt es nicht nur in Düsseldorf.
Die katholische Kirche steckt als großer Arbeitgeber angesichts
der gewachsenen Zahl gescheiterter Ehen in schwieriger Lage. Ihre
selbst gewählten Bedingungen bei der Einstellung von Mitarbeitern
schränken die Auswahl ein. Nicht jeder ist bereit, sich nach der
katholischen Lehre zu verhalten. Jedoch lässt sich auch gut
verstehen, dass christliche Werte wie das Ewige-Treue-Versprechen für
Bistums-, Klinik-, Schul- und Heimleitungen Bedeutung haben und sie
sich gegen Beliebigkeit wenden.
In der Praxis werden gelegentlich beide Augen zugedrückt, aus
Pragmatismus oder einer Scheu vor Konflikten, aber ebenso wegen der
differenzierten Beurteilung persönlicher Lebensumstände. Doch die
katholische Kirche verliert an Glaubwürdigkeit, wenn sie zwar ein
Zusammenleben unverheirateter Paare duldet, dann aber nach einer
zweiten standesamtlichen Heirat kündigt. Nun haben die obersten
Arbeitsrichter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bekräftigt. Es
gibt gute Gründe dafür, dass sich der Staat nicht einmischen darf.
Die kirchlichen Arbeitgeber jedoch sollten im Umgang mit Menschen
nicht pauschal urteilen, sondern im Einzelfall entscheiden.
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