(ots) - Das Landgericht Lübeck hat einem von Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertretenen Kläger mit Urteil vom
10. August 2011 Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in
Höhe von 136.500 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Der Kläger hatte im
Anschluss an die Empfehlung und Beratung der beklagten SEB AG zwei
Beteiligungen über jeweils 50.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an
der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG sowie
eine weitere Beteiligung an der Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH &
Co. KG über 30.0000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio gezeichnet.
Das Landgericht Lübeck sah eine Pflichtverletzung darin, dass die
beratende Bank insbesondere im Rahmen der Beratungsgespräche nicht
auf die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Beteiligungen
hingewiesen hat (sog. Kick-Back-Zahlungen). Der Berater hatte im
Rahmen der Beweisaufnahme erklärt, dass zumindest das Agio an die
Bank als Provision gezahlt worden sei. Ob darüber hinaus Provisionen
geflossen sind, wisse er nicht. In der nicht erfolgten Offenlegung
dieser Kick-Back-Zahlungen sah das Landgericht Lübeck eine zur
Schadensersatzhaftung führende Pflichtverletzung.
"Nach unserer Erfahrung sind die Banken auch in den Jahren nach
2006 ihrer Offenlegungsverpflichtung im Hinblick auf die
Provisionszahlungen regelmäßig nicht nachgekommen", so Rechtsanwältin
Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Sind derartige
Kick-Back-Zahlungen verschwiegen worden, so haben Anleger
grundsätzlich gute Chancen auf Schadensersatz.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut
JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
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