(ots) - Im Vorfeld der Veröffentlichung des
Arzneiverordnungsreportes (AVR) 2011 hat der BPI anhand der vom AVR
selbst publizierten Daten Berechnungen des letzen Jahres überprüft.
Das Ergebnis ist: trau keiner Schlussfolgerung aus einer Statistik,
die man nicht selbst erstellt hat. Zwar wurden im AVR 2010 die
Apothekenverkaufspreise sauber gerechnet. Nur sagen diese inzwischen
wenig über die Belastung der Kassen aus. Denn dabei werden
wesentliche Dinge einfach außer Acht gelassen - und nur so konnte der
AVR auf seine plakativen Aussagen zu den angeblich überhöhten Preisen
im Vergleich Deutschland Schweden kommen. "Der AVR vergleicht die
Apothekenverkaufspreise und kommt zum Schluss, dass diese in
Deutschland 48 Prozent höher liegen. Verantwortlich macht er plakativ
die Hersteller, ohne beispielsweise die Handelsstufen, die
Zwangsabschläge von Herstellern und Apothekern oder das geltende
Preismoratorium zu berücksichtigen. Einzig die
Mehrwertsteuerunterschiede rechnet er ein. Wenn man die Hersteller
verantwortlich macht, muss man vergleichen, was die Hersteller für
die gleichen Arzneimittel in Deutschland und Schweden wirklich
erhalten. Und da liegt der Vergleich nach den eigenen Zahlen des AVR
bei 4,5 Prozent mehr - und nach aktuellem Wechselkurs sogar 2 Prozent
weniger als in Schweden" erklärte Dr. Norbert Gerbsch,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.
Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass von den 50 verglichenen
umsatzstärksten Arzneimitteln für 60 Prozent auch Rabattverträge
existieren. Da diese Rabattverträge nicht offen liegen, ist ein
abschließender Preisvergleich mit Schweden unzulässig: es ist nur
sicher, dass die Einnahmen der Hersteller erheblich niedriger liegen,
als vom AVR angegeben. Zudem muss klargestellt werden, dass zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung des AVR die Hersteller schon einen 16
prozentigen Zwangsabschlag hinnehmen mussten, den der AVR verschweigt
und nicht einberechnet hat. Auch das seit August 2010 geltende
Preismoratorium wurde weggelassen. Ebenfalls unter den Tisch lässt
der AVR Wechselkursschwankungen fallen. All dies macht deutlich, dass
die Berechnungen zum Apothekenverkaufspreis zwar zahlenmäßig richtig
sind, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen aber mit großer
Vorsicht zu genießen sind. "Wir sind gespannt, welche Zahlen dieses
Jahr vorgelegt werden und wir werden uns erneut die Mühe machen,
nachzuvollziehen, ob die Zahlen überhaupt eine Grundlage für die
gezogenen Schlussfolgerungen bieten. Wer evidenzbasierte Medizin
fordert, muss auch Evidenz liefern", so Gerbsch.
Eine Präsentation zum Thema und die vollständigen Berechnungen
finden Sie unter www.bpi.de.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
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