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AWD, einer der führenden Finanzdienstleister in Europa,
unterstützt aktiv die zunehmenden Anforderungen an eine höhere
Qualität im Markt und eine ausgewiesene Qualifikation und
Weiterbildung der Finanzberater. Diese von Politik, Gesetzgeber und
Verbänden geforderte stärkere Regulierung des Versicherungs- und
Kapitalmarktes soll dem Kunden eine größere Transparenz über die
Produkte und Leistungen sowie eine stets hochwertige und
professionelle Beratung bieten.
Ein allgemeiner Branchenstandard hebt das Qualifikationsniveau und
stärkt das Vertrauen der Anleger in eine nachweislich
professionalisierte Fachberatung. "Die fortlaufende Weiterbildung
unserer Berater ist für uns Voraussetzung für den Erfolg unseres
Geschäftsmodells", betont Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen
Geschäftsführung von AWD, und fährt fort: "Unser ganzheitlicher
Beratungsansatz erfordert ein tiefes Verständnis für die
Versicherungs-, Geldanlage- und Finanzthemen auf Seiten der Berater.
Ihre Aufgabe ist es, den Kunden die Zusammenhänge im Einzelnen
verständlich zu machen."
Aus diesem Grund fand in diesem Jahr erneut der AWD Vertriebs- und
Ausbildungskongress vom 7. bis 8. September in Hannover statt. Ziel
dieser jährlichen Veranstaltung ist es, den Finanzberatern eine
breite Auswahl an Seminaren anzubieten sowie den
standortübergreifenden Austausch untereinander zu ermöglichen. Die
Seminare setzen sich zum Einen mit verschiedenen Fachthemen
auseinander und nehmen praktischen Bezug zum Berateralltag. Zum
Anderen gewinnen die Berater durch das Aufzeigen verschiedener
Aspekte neue Blickwinkel auf ihre Tätigkeit - eine Erfahrung, die den
Betroffenen auch persönlich einen Mehrwert bietet und ihnen neue
Identifikationsmöglichkeiten vermitteln kann. Getragen wird die
Veranstaltung von über 40 Partnergesellschaften aus dem Banken-,
Versicherungs- und Kapitalanlagesektor, die den Teilnehmern vor Ort
für Fragen zu einzelnen Produkten und Markttrends zur Verfügung
stehen.
Seit 2007 zählt die verpflichtende IHK-Prüfung und -Zertifizierung
für alle freien Berater zum Qualitätsstandard. Darüber hinaus steht
AWD-Beratern ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsprogramm zur
Verfügung, organisiert und betreut von der Unternehmenszentrale in
Hannover. "Die Infrastruktur unseres Hauses ist für die Berater von
großer Bedeutung: Unser Ziel ist, unsere Berater administrativ zu
entlasten und über neue Entwicklungen auf Produktseite oder
Markttrends zu informieren", so Wenker. "Für die dauerhafte
Kundenzufriedenheit ist eine konsequente Weiterentwicklung des
eigenen Fachwissens unerlässlich. Auch der Austausch mit anderen
Branchenteilnehmern spielt hier eine wichtige Rolle. Und: Kunden
stellen heute zu Recht hohe Ansprüche an ihren persönlichen Berater
und verlangen aktuelles Hintergrundwissen und umfangreiches
Fach-Know-how."
AWD unterstützt bereits seit vielen Jahren die zunehmende
Professionalisierung der Branche. Maßnahmen einer größeren
Transparenz in der Produktlandschaft und einer hochwertigen
Beratungsleistung sind diverse Gesetzesnovellen für selbständige
Berater im Markt der Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Dazu
zählen die EU-Vermittlerrichtlinie (bereits umgesetzt) und die
vorgesehene Neuregulierung durch Paragraph 34f Gewerbeordnung (GewO).
EU-Vermittlerrichtlinie
Das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts, das die Vorgaben
der EU-Vermittlerrichtlinie definiert, ist im Mai 2007 in Kraft
getreten. Es verlangt von allen im europäischen Markt tätigen
selbstständigen Beratern im Versicherungsbereich den obligatorischen
Nachweis der IHK-Registrierung. Ein Sachkundenachweis, eine
Berufshaftpflichtversicherung in definierter Mindesthöhe, geordnete
Vermögensverhältnisse und eine einwandfreie Zuverlässigkeit im Sinne
der Gewerbeordnung zählen zu den Voraussetzungen für eine wirksame
Registrierung.
Neuregulierung Paragraph 34f
GewO/Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Im April 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur
Gesetzesnovelle des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts
beschlossen, das mit dem neuen Paragraph 34f GewO strengere
Richtlinien für gewerbliche Vermittler von geschlossenen Investment-
und Fondsanlagen vorgibt. Dazu zählen neben geordneten
Vermögensverhältnissen der Sachkundenachweis sowie der Abschluss
einer Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus werden die
Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes zur Informations-, Beratungs-
und Dokumentationspflicht, bisher nur für Banken obligatorisch, auf
gewerbliche Vermittler übertragen. Diese erheblich strengeren
Vorschriften sollen dem einheitlichen und verbindlichen Anlegerschutz
dienen. Noch in diesem Jahr soll das Gesetzgebungsverfahren
abgeschlossen werden.
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