(ots) - Der derzeit öffentlich diskutierte
Medikationskatalog schränkt die ärztliche Therapiefreiheit nicht ein
und ist keine 'Positivliste'. Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben
in ihrem Zukunftskonzept Vorschläge dazu gemacht, wie die
Arzneimittelversorgung verbessert werden kann. Eine der drei Säulen
dieses Konzepts ist der Medikationskatalog: Ärzte und Apotheker
schlagen gemeinsam vor, welche Wirkstoffe indikationsbezogen
eingesetzt werden sollen. Von diesem Medikationskatalog können Ärzte
abweichen, wenn dies therapeutisch notwendig ist. "Ärzte und
Apotheker wollen keine Listenmedizin, sondern Evidenz-basierte
Medizin. Dazu gehört die rationale Verordnung der Leitsubstanzen,
soweit dies therapeutisch sinnvoll ist", sagt Friedemann Schmidt,
Vizepräsident der ABDA. Der geplante indikationsbezogene
Medikationskatalog kann die Versorgungsqualität weiter verbessern und
zu mehr Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimitteltherapie beitragen.
Die zweite Säule des Zukunftskonzepts ist die Wirkstoffverordnung:
Der Arzt wählt den Wirkstoff, die Dosierung, die Menge und
Darreichungsform aus. Der Apotheker wählt dann, entsprechend den
gültigen Rabattverträgen oder anderen Regelungen, ein passendes
Arzneimittel aus und gibt es an den Patienten ab. Die dritte Säule
ist das Medikationsmanagement, dass für alle Versicherten angeboten
werden soll, die dauerhaft fünf und mehr systemisch wirkende
Medikamente benötigen.
"Es gibt die politische Absicht, die Idee des ABDA-KBV-Konzepts
aufzugreifen. Wir begrüßen es sehr, dass das von der Ärzteschaft und
uns erarbeitete Konzept in das GKV-Versorgungsstrukturgesetz
aufgenommen werden soll. Wir sind überzeugt, dass unser
Zukunftskonzept funktioniert und wollen dies gerne erproben", sagt
Schmidt.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
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