Neuregelung des Gründungszuschusses zum 1. November 2011 bringt viele Nachteile für Existenzgründer. Schnell handeln heißt die Devise.
(firmenpresse) - Die Bundesregierung plant zum 1. November 2011 eine grundlegende Änderung des Gründungzuschusses, mit dem Arbeitslose bisher bei ihrer Existenzgründung unterstützt wurden. Laut Vorhaben werden einerseits die Regelungen zum Bezug verschärft und zusätzlich die Leistungen gekürzt. Diese Regelungen sollen bereits am 1. November 2011 in Kraft treten. Alle, die sich kurz vor einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit befinden, sollten, um diese Einschränkungen zu umgehen noch vor Ende Oktober den Antrag stellen.
Die markantesten Punkte in kürze:
Kann-Leistung statt Rechtsanspruch: In Zukunft wird der Gründungszuschuss nur noch abhängig von der Haushaltslage bewilligt. Ist der Topf leer ist die Chance vorbei.
Kürzere Bezugsdauer: Statt wie bisher 9 Monate wird der Zuschuss künftig nur noch für 6 Monate gezahlt. Die Höhe entspricht weiterhin dem Arbeitslosengeld I.
Erhöhung des notwendigen Restanspruches: Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld erhöht sich von 90 Tagen auf 150 Tage. Die Selbstständigkeit muss also frühzeitig geplant und umgesetzt werden.
Die weiteren Regelungen, wie der Zuschlag für Sozialbeiträge, die Art und Weise der Tragfähigkeitsbestätigung, etc. bleiben nach derzeitiger Planung unverändert. Die vorgenommenen Änderungen reichen aber bei weitem aus, um seine geplante Gründung möglichst noch vor Ende Oktober unter Dach und Fach zu bringen.
Conpaso consulting bietet allen Gründungwilligen die Möglichkeit, hierbei professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vor allem in den Bereichen Businessplan und Unternehmensorganisation setzen viele Gründer auf die Hilfe von Experten, da Sie die Erfahrung machen, dass die Arbeiten häufig sehr Zeitaufwendig sind. Die neuen Regelungen lassen aber kaum noch Verzögerungen zu.
Alle Gründungswilligen, die noch in den Genuss des vollen Gründungszuschusses kommen möchten oder mehr Informationen benötigen erhalten hierzu die Möglichkeit in der Sprechstunde im its-Baesweiler bzw. im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches.