(ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung im
Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erklärt SoVD-Präsident Adolf
Bauer: Der Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit verfehlt sein Ziel,
da die Lebensrealität der betroffenen Menschen nicht beachtet wird.
Beispielsweise können es sich Menschen mit wenig Einkommen nicht
leisten, bis zu vier Jahre auf ein Viertel ihrer Einkünfte zu
verzichten. Aufgrund des fehlenden Rechtsanspruches auf eine
Familienpflegezeit ist zudem absehbar, dass nur wenige Beschäftigte
die Regelungen in Anspruch nehmen können. Um Pflege und Beruf
miteinander in Einklang zu bringen, müssen durchgreifende und
verbindliche Regelungen auf den Weg gebracht werden. Dazu gehören
neben der Fortentwicklung des Pflegezeitgesetzes insbesondere ein
solides Lohnersatzleistungsmodell, zum Beispiel nach Vorbild des
Elterngeldes, und ein effektiver Ausbau der lokalen pflegerischen
Infrastruktur. V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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