(ots) - Ein sofortiges Ende der Koalitions-Kakophonie zur
Reform der Pflegefinanzierung fordert der Paritätische
Wohlfahrtsverband. Die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers,
bis auf weiteres kein eigenes Konzept zur Pflegereform vorzulegen,
sei ein Offenbarungseid. Zwingend erforderlich sei die umgehende
Einleitung konkreter Reformschritte. Aus Sicht des Verbandes stellt
das CSU-Modell eines Bundespflegeleistungsgesetzes in Kombination mit
der Einführung einer Bürgerversicherung einen geeigneten Weg dar, um
die Pflegefinanzierung zukunftsfest zu machen.
"Es wäre ein Skandal, wenn die Bundesregierung die Pflegereform
ein weiteres Mal auf die lange Bank schiebt. Zwei Millionen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben keine Zeit mehr zu
verlieren. Die Menschen brauchen jetzt Unterstützung und Entlastung
und können nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet werden", so
Dr. Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.
Insbesondere dürfe die grundlegende Reform des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht länger verzögert werden. Dabei
gehe es nicht nur um die aktuelle pflegerische Versorgung, sondern
auch um die zukünftig Pflege in Würde für alle Menschen. Über den
inhaltlichen Korrekturbedarf seien sich alle Experten seit Jahren
einig. An der Frage der Finanzierung dürfe es jetzt nicht scheitern.
"Wir brauchen keine Streithähne, die sich täglich neue Konzepte
öffentlich um die Ohren hauen. Wir brauchen eine handlungsfähige
Regierung, die jetzt verantwortungsbewusst sozial gerechte
Entscheidungen im Sinne der Menschen trifft. Die Lösungen liegen auf
dem Tisch", so Verbandsvorsitzender Jüttner. Der Verband begrüßt das
von CSU-Chef Seehofer vorgeschlagene Modell eines
Bundespflegeleistungsgesetzes als zielführenden und einzigen sozial
verträglichen Vorschlag zur Pflegefinanzierung aus Koalitionsreihen.
Um die Pflegeversicherung langfristig auf eine solide finanzielle
Basis zu stellen, plädiert der Paritätische zudem für einen Ausbau
der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Bürgerversicherung.
Bemessungsgrundlage wären dabei nicht nur die Löhne, sondern auch
andere Einkünfte, wie Kapital- oder Mieteinträge.
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