(ots) - Fortschritt für den Jugendschutz im Internet: Die
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vergangene Woche in
München entschieden, dass FSK.online und USK.online als neue
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der
Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
anerkannt werden. "Die Anerkennung von FSK.online und USK.online ist
ein Gewinn für das bewährte Modell der regulierten
Selbstregulierung", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter
Ring. "Gemeinsam ist es uns gelungen, damit eine der geplanten
Neuerungen der Ende vergangenen Jahres gescheiterten Novellierung
dennoch auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlage im Sinne eines
modernen Jugendmedienschutzes umzusetzen."
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind schon seit vielen
Jahren als Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) -
für die Alterskennzeichnung von Kinofilmen, DVDs oder Blu-rays (FSK)
und von Computerspielen auf Trägermedien (USK) tätig. Prof. Ring:
"Beide Selbstkon-trollen bringen damit viel Jugendschutz-Erfahrung in
Bezug auf die Bewertung von Inhalten in die Online-Welt ein. Das
sehen wir sehr positiv. Trotzdem hat der Online-Bereich natürlich
ganz spezifische Charakteristika, die in den Prüfkriterien
berücksichtigt werden müssen." Das sei ein wesentlicher Punkt bei der
intensiven Prüfung der Anerkennungsanträge durch die KJM gewesen.
Auch die beiden zuständigen Landesmedienanstalten begrüßen die
Anerkennung der neuen Selbstkontrollen für Onlineinhalte als Beitrag
zur Stärkung der Selbstverantwortung. "Die Anerkennung der FSK in
Wiesbaden als Selbstkontrolleinrichtung nach dem JMStV ist nicht nur
Würdigung ihrer verdienstvollen bisherigen Tätigkeit für Kinofilme,
sondern trägt zur Ergän-zung und Verdichtung der Selbstverantwortung
für audiovisuelle Inhalte im Internet und im privaten Fernsehen bei,
sagte Prof. Wolfgang Thaenert, Direktor der Hessischen Landesanstalt
für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen). Dr. Hans Hege,
Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) sagte zur
Anerkennung der USK: "Die USK wird durch ihre langjährige Erfahrung
im Bereich der Computerspiele auch online zu einem besseren
Jugendmedienschutz - gerade in Bezug auf
entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte - beitragen."
Das erfolgreiche Aufsichtsmodell der regulierten Selbstregulierung
wird mit der Anerkennung der beiden neuen Selbstkontrollen vor allem
im Bereich der entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote im Internet
noch weiter optimiert. In der Praxis heißt das, dass die Anbieter für
die Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei der
Gestaltung ihres Angebotes selbst verantwortlich sind. Sie müssen vor
der Verbreitung von Inhalten die mögliche
entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Wirkung ihres
Angebotes auf Kinder und Jugendliche in eigener Verantwortung prüfen
und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Anbieter können sich
zur Erfüllung ihrer Verantwortung Einrichtungen der Freiwilligen
Selbstkontrolle im Sinne einer "regulierten Selbstregulierung"
bedienen - unter Beibehaltung der hoheitlichen
Regulierungs-kompetenz. Halten sich die Anbieter an die Vorgaben der
anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen und bewegen sich die
Entscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen im Rahmen des ihnen
übertragenen Beurtei-lungsspielraums, sind rechtsaufsichtliche
Maßnahmen gegenüber dem Anbieter durch die KJM oder die zuständige
Landesmedienanstalt allerdings ausgeschlossen. Im Gegensatz zu den
Selbstkontrollen hat es die KJM im Internet im Wesentlichen mit
Angeboten zu tun, die sich im unzulässigen Bereich bewegen.
Pressekontakt:
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle(at)kjm-online.de