PresseKat - Wer darf rein, wer bleibt draußen? Tipps zum Überwintern von Balkonpflanzen

Wer darf rein, wer bleibt draußen? Tipps zum Überwintern von Balkonpflanzen

ID: 482879

Hamburg – Langsam beginnt die graue Jahreszeit, die Temperaturen fallen und der erste Frost rückt näher. Höchste Zeit, die Balkonpflanzen winterfest zu machen. Doch wer bekommt kalte Füße und welchen Blumen macht die Eiseskälte nichts aus? Immonet hat die Tipps:

(firmenpresse) - Wer muss rein?
Viele Balkonpflanzen sind einjährig, das heißt, nach ihrer Blütezeit verwelken sie und sterben ab. Dann ist der Komposthaufen die letzte Ruhestätte. Dagegen lassen sich im Haus überwintern: Fuchsien, Geranien, Bleiwurz, Zitrusfrüchte, Oleander, Schönmalven, Schmucklilien und Olivenbäumchen. Ab September sollten die Pflanzen nicht mehr gedüngt werden, um die Ruhephase einzuleiten.

Agaven, Palmen, Yuccas, Papyrus oder Bananen können den Winter auf der Fensterbank im Wohnzimmer verbringen.

Winterquartier gesucht
Balkonpflanzen wie Fuchsien oder Geranien lässt man am besten auf einer Fensterbank an einem möglichst kühlen Ort überwintern. Hier bietet sich zum Beispiel das ungeheizte Schlafzimmer, der Wintergarten, die Loggia, ein Abstellraum, das Treppenhausfenster oder Kellerfenster an. Ist der Raum dunkel, verliert die Pflanze ihr Laub, sprießt aber im Frühjahr auf dem Balkon wieder aus. Achtung: Stehen die Blumen zu warm, werden sie schnell von Läusen und Milben befallen.

Im Winter leiden Pflanzen zudem häufig unter Pilzinfektionen. Kontrollieren Sie ihre grünen Lieblinge daher möglichst häufig auf Schädlinge und entfernen sie welke oder befallene Blätter. Gegossen werden müssen überwinternde Pflanzen nur mäßig, wichtiger ist, den Raum regelmäßig zu lüften, sonst fangen die Wurzeln an zu faulen. Ist der Raum zu dunkel, können sie im Baumarkt oder Gartencenter auch Growlampen kaufen, die den Blumen genügend Licht spenden.

Wir müssen draußen bleiben:
Rosen und Bambus im Kübel können draußen überwintern, der Topf sollte aber komplett mit Schilfrohrmatten, Jute oder Vlies umwickelt werden. Das Gewebe muss unbedingt luftdurchlässig sein, sonst fängt die Pflanze an zu schimmeln. Rosen sollten zusätzlich mit Erde und Laub oder Tannenzweigen abgedeckt werden, damit sie keine Frostschäden bekommen. Den Untertopf am besten auf eine Styroporplatte stellen, damit es den Wurzeln nicht zu kalt wird. Kräuter platzieren Sie in einen Pappkarton und bedecken die Töpfe mit trockenem Laub.





Die weniger kälteempfindlichen Pflanzen in den Balkonkästen können in eine windgeschützte Ecke gerückt und mit einer Strohmatte vor Wind und Kälte geschützt werden. Stellen Sie die Kästen auf Styroporplatten. Abgedeckt werden sollten die Pflanzen mit einer Plane, die nicht aus Plastik besteht. Sie muss zudem licht und luftdurchlässig sein.

Die Kübel- und Balkonpflanzen können zusätzlich mit Fichtenreisig bedeckt werden, so schützt man die Erde vor Verdunstung und Schnee. Das Reisig bekommt man in Blumengeschäften oder an Häckselplätzen.
Bevor es in die harte Winterphase geht, können die Draußenbleiber noch gedünkt werden. Das Nährstoffpolster ist eine gute Reserve für den langen Winter.

Wann wird das Winterquartier geöffnet und der Kübel verpackt?
Die Pflanzen sollten möglichst spät eingelagert werden, da die Überwinterungsstandorte meist nicht optimal sind und die grünen Lieblinge leiden. Der Aufenthalt im Haus muss daher so kurz wie möglich sein. Spätestens wenn sich die Temperaturen auf minus fünf Grad zubewegen, sollten die Pflanzen, je nach Typ, gut eingepackt werden oder ins Haus umziehen. Zitruspflanzen vertragen nur eine Temperatur von einem bis acht Grad plus.
Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Pflanzen Kälte gut vertragen, fragen Sie im Baumarkt oder Gartencenter nach.

Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis auf das Immobilienportal Immonet kostenfrei.

Originalmeldung:
http://www.immonet.de/service/redaktionsservice-balkonpflanzen-ueberwintern.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Mit 1,14 Mio. aktuellen Online-Angeboten und mehr als 2,5 Mio. Besuchern auf der Website pro Monat ist Immonet eines der führenden Immobilienportale in Deutschland (Unique Visitors, comscore Media Metrix 5/2011). Die 100-prozentige Tochtergesellschaft von Axel Springer bietet gewerblichen und privaten Kunden eine reichweitenstarke crossmediale Immobilien-vermarktung aus einer Hand. Deutschlands Internetnutzer haben die hohe Produktqualität von Immonet in den letzten Jahren regelmäßig bestätigt, sowohl bei der Wahl zum „Onlinestar“ als auch zur „Website des Jahres“.

Wissenswertes zu den Themen Mietpreise, Vermietung, Hausbau und Immobilienfinanzierung: http://news.immonet.de/



Leseranfragen:

Birgit Schweikart
Leitung Corporate Communications
Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg
Tel: +49 40 3 47-2 89 35
E-Mail: presse(at)immonet.de

Presseservice: www.immonet.de/presse
Fan werden: www.facebook.com/immonet
Follow: www.twitter.com/immonet



PresseKontakt / Agentur:

Birgit Schweikart
Leitung Corporate Communications
Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg
Tel: +49 40 3 47-2 89 35
E-Mail: presse(at)immonet.de

Presseservice: www.immonet.de/presse
Fan werden: www.facebook.com/immonet
Follow: www.twitter.com/immonet



drucken  als PDF  an Freund senden  Heute wie gestern Visionär / Genau vor 25 Jahren prägte Danhaus den Begriff Warmschrumpf-Kabelverbindungsgarnituren
Bereitgestellt von Benutzer: Birgit Schweikart
Datum: 19.09.2011 - 19:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 482879
Anzahl Zeichen: 3987

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.09.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wer darf rein, wer bleibt draußen? Tipps zum Überwintern von Balkonpflanzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Immonet (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wer nicht reagiert, zahlt drauf: Tipps zum Gasanbieterwechsel ...

Wer kann den Gasversorger wechseln? Wer als Mieter die Rechnung seines Gasanbieters selbst zahlt, kann auch die Verträge mit den Energieversorgern wechseln. Anders als Mieter, die die Gaskosten an den Vermieter überweisen – sie können keinen ne ...

Tipps zum lebenslangen Wohnrecht ...

Lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen „Lebenslanges Wohnrecht“ hört sich endgültig an. Tatsächlich darf man bei dieser Variante bis zum Lebensende in der dafür vorgesehenen Wohnung oder dem Haus leben. Das Wohnrecht ist fest ...

Alle Meldungen von Immonet