(ots) - Heute sollte im Deutschen Bundestag der Entwurf
eines Geldwäschegesetzes diskutiert werden. Der Entwurf belastet den
Deutschen Tankstellenmittelstand durch zusätzliche
Bürokratieauflagen. Die Branchenverbände MEW Mittelständische
Energiewirtschaft Deutschland, Bundesverband Tankstellen und
Gewerbliche Autowäsche (BTG) sowie der Zentralverband des
Tankstellengewerbes (ZTG) begrüßen deshalb, dass der Gesetzentwurf
von der Tagesordnung genommen worden ist und die Berichterstatter aus
den Fraktionen sich noch einmal beraten wollen.
Der Entwurf enthält neue Zusatzpflichten für Ausgabestellen von so
genannten "Prepaid-Kreditkarten", die Kunden auf Guthabenbasis nutzen
können. Tankstellen sind u.a. Ausgabestellen dieser Karten. Die
mittelständischen Branchenverbände kritisieren, dass die
umfangreichen und zeitintensiven Vorgaben des Gesetzentwurfes für die
Betriebe zu Mehrkosten führen, die diese Einkommensquelle versiegen
lassen dürften. "Gerade kleine und mittlere Betriebe können die
Zusatzkosten nicht schultern", sagt MEW-Geschäftsführer Dr. Steffen
Dagger. "Wird das Gesetz in dieser Form umgesetzt, droht diesen
Karten das Aus."
Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass Ausgabestellen nicht nur
den Kunden beim Erwerb einer Prepaid-Karte identifizieren, sondern
auch persönliche Daten aus der Identifizierung erheben und speichern
müssen. Zusätzlich sollen dem Staat verdächtige Fälle gemeldet
werden. Betriebe ab 9 Mitarbeitern müssen sogar einen
Geldwäschebeauftragten nebst Stellvertreter benennen. Das ist nach
Ansicht der Branchenverbände "völlig unangemessen, lebensfremd und
mittelstandsfeindlich".
Pressekontakt:
-MEW, Herr Dr. Dagger, Tel. 030-20451253, www.energiemittelstand.de
-BTG, Herr RA Drott, Tel. 0571-886080, www.btg-minden.de
-ZTG, Herr Ziegner, Tel. 0228-914700, www.tankstellen-ztg.de