(ots) - Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland
ist weiterhin regional sehr unterschiedlich. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2010 etwa jeder fünfte
Mensch in Mecklenburg-Vorpommern (22 %) und Bremen (21 %)
armutsgefährdet. In den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg und
Bayern war das Armutsrisiko lediglich halb so hoch: Dort war ungefähr
jede neunte Person von Armut gefährdet (jeweils 11 %).
Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des
Mikrozensus für das Jahr 2010 hervor, die von den Statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" durchgeführt
wurden. Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen
als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 % des mittleren
Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Nach den
Ergebnissen des Mikrozensus 2010 galten demnach im Jahr 2010
Einpersonen-Haushalte mit einem monatlichen Einkommen von weniger als
826 Euro als armutsgefährdet. Die Grundlage der hier veröffentlichten
Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene
(Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit
einen regionalen Vergleich ermöglicht.
Deutliche Unterschiede bei den Armutsgefährdungsquoten gibt es
weiterhin zwischen Ost- und Westdeutschland: Hatten im Jahr 2010 im
früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 13 % der Bevölkerung ein erhöhtes
Armutsrisiko, waren in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19 %
der Menschen armutsgefährdet. Dabei war innerhalb Ostdeutschlands das
Armutsrisiko in Brandenburg (16 %) und Thüringen (18 %) am
geringsten. Im Vergleich zum Jahr 2005 ist die Armutsgefährdung in
Ostdeutschland um gut einen Prozentpunkt gesunken, während sie in
Westdeutschland nahezu unverändert blieb. Am stärksten war der
Rückgang in Brandenburg: Dort war das Armutsrisiko im Jahr 2010 fast
drei Prozentpunkte geringer als 2005 mit 19 %.
Diese und weitere Armuts- und Sozialindikatoren, zum Teil in
tiefer regionaler Gliederung, sowie detaillierte methodische
Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten
Berechnungsverfahren stehen im Internet-Angebot der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder unter
http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung. Dort
finden sich auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional
unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden. Das
Informationsangebot wird regelmäßig aktualisiert und
weiterentwickelt.
Methodische Hinweise:
Die hier veröffentlichten Armutsgefährdungsquoten wurden auf der
Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2010 berechnet. Der
Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er
bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle
Bundesländer verlässliche Indikatoren zu ermitteln und zu
vergleichen.
Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere
Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer
Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von
Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die
Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage
herangezogen. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2009 ergab
sich bezogen auf das Einkommensreferenzjahr 2008 bundesweit eine
Armutsgefährdungsquote von rund 16 %; Im Mikrozensus 2008 lag die
Quote bei gut 14 %. Zu beachten ist, dass sich der Mikrozensus und
EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden
Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich
des Stichprobendesigns unterscheiden.
Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der
Bundesländer kann EU-SILC nicht verwendet werden, da die Stichprobe
nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die
entsprechenden Indikatoren auszuweisen.
Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am
Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der
amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes-
beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere
Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der
jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im
Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen
Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil
durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau)
ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung
gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und
andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen
Einkommensniveau überschätzt wird.
Armutsgefährdungsquoten sind gegenüber stichprobenbedingten
Schwankungen des mittleren Einkommens (Median) nicht sehr robust. Das
bedeutet, dass bereits geringe zufällige Schwankungen dieses
Einkommens merkliche Veränderungen der Armutsgefährdungsquote zur
Folge haben können. Deshalb sollten nur über einen längeren Zeitraum
stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden. Dies gilt
insbesondere für Armutsrisikoquoten kleiner Bevölkerungsgruppen oder
für regional tief gegliederte Ergebnisse.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn, Johannes Proksch, Telefon: (0611) 75-8705
www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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E-Mail: presse(at)destatis.de