(ots) -
Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage der
Landesregierung Rheinland-Pfalz die Verordnung für die Haltung von
Legehennen in Kleingruppenkäfigen am 12.10.2010 für nichtig erklärt.
Eine Neuregelung muss bis zum 31.03.2012 erfolgen. Dem will die
Bundesregierung am kommenden Freitag, den 23.09.2011 mit ihrem neuen
Verordnungsentwurf Rechnung tragen, der im Bundesrat zur Abstimmung
steht. Danach plant das federführende
Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) eine Verlängerung der
Käfighaltung noch bis 2035. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg haben bereits Änderungsanträge eingereicht. Eine
Frist bis 2035 stößt auf scharfe Kritik. Für das groß angekündigte
Tierschutzpaket von Bundesministerin Ilse Aigner ist das kein
angemessener Start und eine Ohrfeige für den Tierschutz, stellt der
Deutsche Tierschutzbund fest.
"Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes beinhaltet der
sogenannte Bestandsschutz für bestehende Käfiganlagen bis 2035 eine
inakzeptabel lange Frist", bewertet Wolfgang Apel, Präsident des
Deutschen Tierschutzbundes den Verordnungsentwurf von
Bundesministerin Ilse Aigner und fordert die Länderkammer zum Handeln
auf: "Diese Verordnung muss korrigiert werden. Wer der Frist bis 2035
zustimmt, der macht einen Kniefall vor der Eierindustrie und
überlässt Millionen von Hühnern einem langen Leidensweg." Die
Struktur der Käfigsysteme bietet den Hühnervögeln keine Möglichkeit,
auch nur annähernd ihre artgerechten Verhaltensweisen auszuleben. Im
Vergleich zu den herkömmlichen Batteriekäfigen haben die Hühner in
den Kleingruppenkäfigen gerade knapp die Größe eines Bierdeckels mehr
an Platz. "Ein Bestandsschutz von 24 Jahren, von heute an gerechnet,
ist weder rechtlich, noch wirtschaftlich begründbar. Investitionen
sind bereits nach 8 Jahren abgeschrieben", so Apel.
Im Februar 2011 hatte die Bundesministerin Ilse Aigner ein
Tierschutzpaket angekündigt. Darin versprach sie neben dem Ende der
Käfighaltung von Legehennen und weiteren Tierschutzmaßnahmen u. a.
konkret ein Verbot von Brandzeichen bei Pferden, ein Verbot der
Ferkelkastration ohne Betäubung, scharfe Haltungsregeln für
Mastkaninchen sowie strengere Regeln für die Wildtierhaltung in Zoos
oder Wildgehegen. "Diese Verordnung ist kein angemessener Start eines
Tierschutzpakets - ganz abgesehen davon, dass bisher keine konkreten
Vorgaben der Bundesministerin auf dem Tisch liegen. Bisher ist es nur
bei Ankündigungen geblieben", stellt Apel enttäuscht fest.
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