(ots) - Der derzeit öffentlich diskutierte
Medikationskatalog torpediert die gültigen Rabattverträge nicht und
soll auch keine Alternative zu ihnen sein. "Bevor Dr. Christopher
Hermann von der AOK Baden-Württemberg ein Interview gibt und Konzepte
kritisiert, sollte er diese zumindest richtig lesen," sagt Friedemann
Schmidt, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände. "Das Zukunftskonzept ist durchdacht und
praktikabel. Wir werden hier absichtlich von jemandem missverstanden,
der keine Argumente gegen unser Zukunftskonzept findet."
Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben in
ihrem Zukunftskonzept Vorschläge dazu gemacht, wie die
Arzneimittelversorgung verbessert werden kann. Eine Bestandteil
dieses Konzepts ist der Medikationskatalog: Ärzte und Apotheker
schlagen gemeinsam vor, welche Wirkstoffe indikationsbezogen
eingesetzt werden sollen. Von diesem Medikationskatalog können Ärzte
abweichen, wenn dies therapeutisch notwendig ist. Der Arzt wählt den
Wirkstoff, die Dosierung, die Menge und Darreichungsform aus. Der
Apotheker wählt dann - entsprechend der gültigen Rabattverträge oder
anderer Regelungen - ein passendes Arzneimittel aus und gibt es an
den Patienten ab. Die ärztliche Therapiefreiheit wird durch den
Medikationskatalog nicht eingeschränkt.
Ärzte und Apotheker arbeiten vor Ort bereits heute eng zusammen.
"Bevor sich Dr. Christopher Hermann Sorgen um seine
Rabattvertragspartner bei der pharmazeutischen Industrie macht,
sollte er sich zunächst lieber um seine Versicherten sorgen," sagt
Schmidt.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
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