Die Steuerkanzlei Egenberger&Fuchs in Leimen berÀt ihre Mandanten, worauf man bei der Schenkungssteuer achten muss, um die FreibetrÀge optimal zu nutzen.
(firmenpresse) - Leimen. Jeder hat einmal davon gehört, aber nur wenige wissen, was es mit der Schenkungssteuer genau auf sich hat. Viele möchten in der letzten Lebensphase ihr Vermögen möglichst steueroptimiert in die HĂ€nde ihrer Nachkommen oder Freunde legen. Wer sicher gehen möchte, ob er von der Schenkungssteuer betroffen ist, in welcher Höhe diese ausfĂ€llt und welche FreibetrĂ€ge ausgeschöpft werden können, erhĂ€lt Rat und UnterstĂŒtzung von Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen.
Bei jeder unentgeltlichen Schenkung unter lebenden Verwandten und Nicht-Verwandten fĂ€llt die Schenkungssteuer an, soweit beide Parteien deutsche StaatsbĂŒrger sind. Zu den FormalitĂ€ten erlĂ€utern Egenberger & Fuchs, Steuerberater Leimen: "Die Höhe der Schenkungssteuer setzt ein Steuerbescheid fest. Welches Finanzamt zustĂ€ndig ist, richtet sich nach dem Wohnort des Schenkenden." Auch ĂŒber die drei Steuerklassen der Schenkungssteuer informiert Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen, kompetent. Denn: Die Höhe dieser Steuerabgabe ist variabel und hĂ€ngt ab vom Wert des steuerpflichtigen Anteils und von der Steuerklasse des Beschenkten. Unter die Steuerklasse I fallen leibliche bzw. adoptierte Kinder und Stiefkinder. Ebenfalls gilt sie fĂŒr Enkelkinder und fĂŒr Eltern und Voreltern, falls die Kinder nicht mehr leben sollten. Ehepartner gehören ebenfalls zur Steuerklasse I.
Die Steuerklasse II ist gĂŒltig fĂŒr Geschwister und deren Kinder, Eltern und Voreltern, Stief- und Schwiegereltern. Auch Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner zĂ€hlen zur Steuerklasse II. Die Steuerklasse III betrifft alle ĂŒbrigen, wie zum Beispiel auch die eingetragenen Lebenspartner.
"Am hĂ€ufigsten werde ich nach den individuellen FreibetrĂ€gen gefragt", berichtet Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen. Der Freibetrag hĂ€ngt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen VerhĂ€ltnis sich der Beschenkte zum Schenkenden befindet. Der Freibetrag fĂŒr Kinder betrĂ€gt 400.000 Euro und fĂŒr Enkel 200.000 Euro. Ehepartner können einen Freibetrag von 500.000 Euro in Anspruch nehmen. Auch bei den anderen Mitgliedern der Steuerklasse I schafft Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen, Klarheit. Der Freibetrag fĂŒr die restlichen Personen der Steuerklasse I betrĂ€gt 100.000 Euro.
Bei den Mitgliedern der Steuerklasse II belĂ€uft sich der Freibetrag bei geschiedenen Ehegatten bzw. bei Lebenspartnern aus aufgehobenen Lebenspartnerschaften auf 500.000 Euro. Die ĂŒbrigen Mitglieder der Steuerklasse II und alle weiteren Beschenkten (Steuerklasse III) können einen Freibetrag von 20.000 Euro beanspruchen.
Die FreibetrÀge Àndern sich mit den aktuellen Steuergesetzen, weshalb im Schenkungsfall eine zeitnahe Beratung bei Egenberger & Fuchs, Steuerberater Leimen, sinnvoll ist.
Auch auf diesem Fachgebiet hat Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen, einen cleveren Steuertipp. "Die FreibetrĂ€ge können nach 10 Jahren noch einmal geltend gemacht werden. Eine interessante Option bietet auch eine mittelbare Schenkung. Hier wird zum Beispiel Geld gegeben, um ein GrundstĂŒck zu kaufen. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich in diesem Fall nach dem Steuerwert des GrundstĂŒckes." Weitere Informationen unter http://www.steuerberater-leimen.de
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