(ots) - Zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung über Abscheidung, Transport und Speicherung von
Kohlendioxid - kurz CCS-Gesetz - durch den Bundesrat erklärt
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Es überrascht nicht, dass
dieses CCS-Gesetz bei den Ländern durchgefallen ist. Die
Bundesregierung konnte nicht überzeugend erklären, wofür die
CCS-Technologie gebraucht wird und welche Regionen in Deutschland
dafür in Frage kommen. Noch dazu sollte den Ländern die Haftung für
alle möglichen langfristigen Folgeschäden aufgedrückt werden. Auf
solch ein CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten."
Doch ob Deutschland künftig komplett auf die unterirdische
Lagerung von CO2 verzichten kann, ist noch nicht absehbar, erklärt
Miller. "Zwar können wir unsere Stromversorgung auch ohne CCS
klimaverträglich umbauen. Es gibt aber bislang noch keine Lösung, wie
wir Zement oder Stahl klimaschonend herstellen, oder durch weniger
CO2-intensive Produkte ersetzen können. Deshalb könnte die behutsame
Erforschung der CCS-Technologie für den CO2-Ausstoß der Industrie
erforderlich sein, um die langfristigen Klimaschutzziele zu
erreichen." Das müsse ein mehrheitsfähiges CCS-Gesetz leisten.
Für Rückfragen:
Elmar Große Ruse, NABU-Energieexperte, Tel. 030-284984-1611, mobil
0173-3522872. Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Originaltext vom NABU
Pressekontakt:
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722,
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse(at)NABU.de