(ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer
Klage der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Verordnung für die
Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen am 12.10.2010 für
nichtig erklärt. Eine Neuregelung muss bis zum 31.03.2012 erfolgen.
Die Bundesministerin Ilse Aigner hat einen Verordnungsentwurf in den
Bundesrat eingebracht, nach dem die Legehennen noch bis 2035 ihr
Dasein in Kleingruppenkäfigen fristen sollten. Nach heftigen
Protesten des Deutschen Tierschutzbundes und den persönlichen
Bemühungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es gelungen, den
Verordnungsentwurf der Bundesregierung scheitern zu lassen. Die
Bundesregierung ist damit gezwungen, in neue Beratungen mit den
Ländern einzutreten.
"Das ist ein Lichtblick für die Hühner in Käfigen. Wir freuen uns,
dass es gelungen ist, diese noch für Jahrzehnte von der
Bundesregierung vorgesehene Qualhaltung vorerst zu stoppen. Die
Niederlage der Bundesregierung ist ein Etappensieg für den
Tierschutz. Unser Dank gilt der Landesregierung Rheinland-Pfalz, aber
auch den anderen Bundesländern, die diesen Beschluss heute gefasst
haben. Wir kämpfen weiter, um einen zeitnahen Ausstieg aus der
Käfighaltung zu erreichen" ,erklärt Wolfgang Apel, Präsident des
Deutschen Tierschutzbundes, nach Bekanntgabe des
Abstimmungsergebnisses.
Die Struktur der Käfigsysteme bietet den Hühnervögeln keine
Möglichkeit, auch nur annähernd ihre artgerechten Verhaltensweisen
auszuleben. Im Vergleich zu den herkömmlichen Batteriekäfigen haben
die Hühner in den Kleingruppenkäfigen gerade knapp die Größe eines
Bierdeckels mehr an Platz.
Im Vorfeld des heutigen Bundesratsbeschlusses hatten sich bereits
die drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg für eine kürzere Bestandsschutzfrist stark gemacht.
Mit dem heutigen Beschluss ist die Bundesregierung gezwungen, mit den
Ländern neu zu verhandeln.
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