(ots) -
Das satirisch-kritische Online-Magazin Fernsehkritik-TV (
http://www.fernsehkritik.tv ) darf vorerst nicht mehr ein T-Shirt in
seinem Online-Shop vertreiben, welches die Aufschrift "Scheiß RTL"
unter Verwendung des Original-Logos von RTL trägt ("Mein RTL").
Das Landgericht Köln erließ auf Antrag eine Einstweilige Verfügung
gegen den Produzenten von Fernsehkritik-TV, die Alsterfilm GmbH in
Hamburg (Az 33 O 553/11) sowie gegen deren Geschäftsführer Holger
Kreymeier, der auch Moderator von Fernsehkritik-TV ist.
RTL beruft sich auf § 14 des Markenrechts, wonach eine Verwendung
eines Original-Logos nur mit Genehmigung des jeweiligen Unternehmens
zulässig ist. Die Alsterfilm GmbH ist anderer Ansicht und betrachtet
das T-Shirt als satirische Verballhornung des Original-Logos. Da es
sich eindeutig um eine antithematische Behandlung des RTL-Logos
handle, könne hier nicht davon gesprochen werden, dass mit der Marke
RTL geworben werde - im Gegenteil.
Holger Kreymeier: "RTL hat sich als Marktführer unter den
deutschen Fernsehsendern derart viel menschenverachtende und
diskriminierende Dinge erlaubt, dass es für uns einfach an der Zeit
war, auch in Form eines satirischen Protest-Shirts darauf zu
reagieren."
Alternativ bietet der Shop nun ein Shirt an, auf dem statt des
Original-Logos drei farbige Mülltonnen mit den Buchstaben R, T und L
zu sehen sind.
Ob die Alsterfilm GmbH gegen die Einstweilige Verfügung vorgeht
oder sie anerkennen wird, will Kreymeier zeitnah mit seinem Anwalt
beraten.
Pressekontakt:
Holger Kreymeier (0175/8142095)