(ots) - Der Deutsche bAV Service bietet rechtssichere
Beratungslösungen für alle Bereiche der betrieblichen
Altersversorgung (bAV). Der heutige Unternehmertipp des Deutschen bAV
Service beschäftigt sich mit den Haftungsgefahren für Arbeitgeber im
Rahmen der Einrichtung von Maßnahmen der betrieblichen
Altersversorgung.
Für Arbeitgeber ist es unabdingbar sich dezidiert mit den
rechtlichen Hintergründen von Betriebsrentenversprechen
auseinanderzusetzen, um den Arbeitnehmern umfassende Informationen
darzulegen. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von
unterschiedlichen Rechtsbereichen führt im Rahmen der bAV dazu, dass
viele unternehmensinterne Anwender diesem Bereich mit einigem
Unbehagen gegenüberstehen. Denn nicht nur die zivil- und
arbeitsrechtlichen Anforderungen an die "bAV" sind enorm - auch die
steuer-, sozialversicherungs-, bilanz- und datenschutzrechtlichen
Verwaltungsanforderungen samt den einhergehenden Fragen zur
effizienten Abwicklung der Entgeltabrechnung stellen die Unternehmen
vor zumeist kaum noch nachzuvollziehende Pflichtaufgaben.
Um Beratungsdienstleistungen im Bereich der bAV für ihre
Belegschaft zu gewährleisten, bedienen sich Arbeitgeber häufig
Unternehmen, die sich auf den Bereich der betrieblichen
Altersversorgung spezialisiert haben, berichtete Herr Sebastian
Uckermann, Geschäftsführer der Kenston Services GmbH in Köln auf der
diesjährigen Messe "Zukunft Personal" am 22.9.2011 im Rahmen seines
Vortrages "Pulverfass betriebliche Altersversorgung". Uckermann
weiter: "Damit Arbeitgeber die Haftungsgefahren umgehen können muss
der Beratungsprozess rechtlich sauber gestaltet werden. Denn bei der
Einrichtung einer Betriebsrente für die Belegschaft entsteht ein
zweistufiges Beratungsverhältnis. Im Regelfall werden Arbeitgeber
zunächst Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, um sich über
einen sinnvollen Durchführungsweg zu informieren. Nach einer
entsprechenden Auswahl werden dann die interessierten Arbeitnehmer
über die zur Verfügung gestellten Alternativen unterrichtet. Mangels
fehlender Aufklärung unterschätzen Firmen jedoch oftmals, dass sich
die genannte Arbeitgeberberatung zumeist im Bereich der
erlaubnispflichtigen Rechtsberatung nach dem
Rechtsdienstleistungsgesetz befindet, die grundsätzlich nur durch
zugelassene Rechtsberater erbracht werden darf. Dieser
rechtsberatende Hintergrund resultiert für Arbeitgeber aus der
arbeitsrechtlichen Verpflichtung als Versorgungsschuldner, die durch
eine erteilte betriebliche Versorgungszusage ausgelöst wird."
Qualifizierte Beratung im Rahmen der bAV lässt sich somit nur
mittels strikter Kompetenzverteilung erbringen. Daher gehört die
Einrichtung von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung
ausschließlich in die Hände von qualifizierten und befugten Rechts-
und Steuerberatern. Der Deutsche bAV Service koordiniert vor diesem
Hintergrund eine umfassende Haftungsauslagerung für Arbeitgeber.
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service
Ann Pöhler
Telefon 0221 716 176 - 0
www.deutscher-bav-service.de