(ots) -
Der Bribery Act, der im Juli 2011 in Kraft trat, macht auch das
"Unterlassen der Vermeidung von Korruption" für kommerzielle
Organisationen zu einer strafbaren Handlung. Er gilt nicht nur für
britische Unternehmen, sondern auch für solche, die innerhalb des
Vereinigten Königreichs Geschäfte abwickeln, sowie für
Einzelpersonen, die mit einem derartigen Unternehmen "in Verbindung
stehen". Aber welche Auswirkungen hat der Bribery Act auf das
weltweite Business?
Weltweit müssen die Unternehmen ein rigoroses Regelwerk
implementieren, um das Risiko, dass Bestechungen angeboten oder
entgegengenommen werden, zu minimieren. Wenn sie beweisen können,
dass adäquate Vorkehrungen getroffen wurden, um ein derartig
unrechtmässiges Verhalten von assoziierten Personen zu verhindern,
wird das zum Glück als legitime Verteidigung des Unternehmens
anerkannt.
Das britische Justizministerium hat einen seit langem erwarteten
Leitfaden veröffentlicht, um Organisationen dabei zu unterstützen,
die Ablaufverfahren zu verstehen, die sie einführen können, um das
Bestechungsrisiko für die mit dem Unternehmen verbundenen Personen zu
reduzieren.
Das erste Prinzip, welches das Justizministerium erklärt, besagt,
dass die Richtlinien zur Korruptionsvermeidung eines Unternehmens der
Grösse und Komplexität des Unternehmens relativ entsprechen sollen.
Die Unternehmen werden dazu angehalten, dass das leitende Management
eine Unternehmenskultur einführt, in der jede Art von Bestechung als
inakzeptabel verurteilt wird. Ausserdem werden regelmässige
Überprüfungen der internen und externen Bestechungsrisiken in
relevanten Sektoren und Märkten empfohlen.
Die Massnahmen müssen angemessen sorgfältig sein, um das Risiko
zu minimieren, und da Mitarbeiter ziemlich sicher als Personen
zählen, die "mit dem Unternehmen in Verbindung stehen", sollten diese
Massnahmen Teil von Personalauswahl-und Einstellungsverfahren sein.
Ausserdem ist es sehr wichtig, dass bei allen Wirtschafts- und
Finanzprüfungen auf Korruption geachtet wird. Die Unternehmen müssen
sicherstellen, dass die Vorbeugungsmassnahmen innerhalb der
Organisation angemessen kommuniziert und in alle
Fortbildungsmassnahmen integriert werden.
Das Betrugsdezernat des Vereinigten Königreichs (UK Serious Fraud
Office, SFO) verfolgt bereits ein paar hochkarätige Fälle, um unter
Beweis zu stellen, dass es bereit ist, die Strafverfolgung von sowohl
Unternehmen als auch Einzelpersonen aufzunehmen, welche in
Bestechungsvorwürfe verwickelt sind. Dabei ist das Betrugsdezernat
(SFO) nur an Verstössen interessiert, die nach dem Inkrafttreten des
Gesetzes am 1. Juli stattgefunden haben.
Obwohl erwartet wird, dass die britischen Behörden bei
Ermittlungen mit dem SEC und dem US Justizministerium
zusammenarbeiten werden, müssen alle Anklagepunkte, die vom SFO
erhoben werden, für neue oder andauernde Fälle von Bestechung oder
Korruption gelten. Bedauerlicherweise wird es bei vielen weltweit
operierenden Organisationen in Bereichen wie Verteidigung, Pharmazie
und Energie nicht sehr schwer sein, hochkarätige Beispiele zu finden,
da in diesen Bereichen oft Mittelsleute eingesetzt werden und
regelmässig mit staatseigenen Unternehmen im Ausland gehandelt wird.
Ein umfangreicher Artikel über die Auswirkungen des britischen
Korruptionsgesetzes steht jetzt zum kostenlosen Download zur
Verfügung: http://bit.ly/pkSJvb
Der UK Bribery Act steht ausserdem auf der diesjährigen
Veranstaltung "Information Retention & eDiscovery Exchange" zur
Diskussion, die vom 14. - 16. November 2011 im Kempinski Hotel
Airport in München stattfindet. In dieser Diskussionsrunde werden
führende Anwälte, Berater und Technologiehersteller praktische
Beispiele vorstellen, damit die Unternehmen wissen, wie sie sich
angemessen auf das, was ihnen bevorsteht, vorbereiten und sich davor
schützen können. Weitere Informationen über diese Veranstaltung:
http://bit.ly/qgO8Jf
Hinweise für Herausgeber: weitere Informationen über die
"Information Retention & eDiscovery Exchange": http://bit.ly/qgO8Jf
Ansprechpartner: Exchange Team, +44(0)207-368-9484,
exchangeteam(at)iqpc.com
Pressekontakt:
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