(ots) - Als "gescheitert" und "völlig verfahren" beurteilt
der Paritätische Wohlfahrtsverband das so genannte Bildungs- und
Teilhabepaket für Kinder aus Hartz IV-Haushalten. Anlässlich der
aktuellen Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Städtetages zur
Inanspruchnahme des Teilhabepaketes fordert der Verband eine
grundlegende Reform des gesamten Leistungspaketes.
"Das Bildungs- und Teilhabepaket ist im Praxistest mit Bausch und
Bogen durchgefallen. Ministerin von der Leyen sollte das endlich
einsehen", erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in Berlin.
Wenn ein halbes Jahr nach Inkrafttreten immer noch nur gerade einmal
ein gutes Drittel der anspruchsberechtigten Kinder Anträge stelle,
seien das keine Anlaufschwierigkeiten mehr. "Das Gesetz ist mitsamt
seinen Gutscheinen gescheitert!" Es gehe sowohl an den
Notwendigkeiten einer effizienten Verwaltung als auch den
Lebensrealitäten der Menschen völlig vorbei, kritisiert der Verband.
"Die Ministerin sollte den Mut haben, endlich die Reißleine zu
ziehen, anstatt nun in eine ewige Litanei von runden Tischen,
Elternschelte und Flickschustereien hineinzuschlittern. Das Gesetz
ist in seiner ganzen Anlage falsch und nicht mehr zu retten."
Mit dem Versuch, an der Jugendhilfe und der Bildungskompetenz der
Länder vorbei Bildung und Teilhabe zu organisieren, habe sich Frau
von der Leyen deutlich verrannt, warnt der Verband. "Mit
kleinkarierten Gutscheinsystemen, komplizierten
Zuständigkeitsregelungen und verwaltungsaufwendigen
Abrechnungsverfahren kann den Menschen ganz offensichtlich nicht
geholfen werden. Wir brauchen einfache und intelligente Lösungen."
Bildung gehöre an die Schulen, Kultur, Sport und Geselligkeit sei
Sache der örtlichen Jugendhilfe und die Sicherung des
Existenzminimums liege in der Verantwortung des Bundes.
Statt umständlicher Gutscheinsysteme und Abrechnungsmodalitäten
fordert der Verband Familienpässe, die den kostenlosen Zugang für
einkommensschwache Kinder zu Angeboten wie Sport oder Musik
sicherstellen. Die Zuständigkeit für die Lernförderung sollte fest in
den Aufgabenkatalog der Schulen aufgenommen werden. Der Verband weist
darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom
Februar 2010 einen solchen Weg ausdrücklich eröffnet habe.
Nach der Umfrage des Deutschen Städtetages wurden Mitte September
lediglich für 36 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder Anträge auf
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt.
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Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, E-Mail: pr(at)paritaet.org