Am 01.01.2009 tritt in Deutschland die Abgeltungssteuer in Kraft. Dabei werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie zum Beispiel Kursgewinne, Dividenden, Zinsen und sonstige Ausschüttungen aus privaten Kapitalanlagen, einheitlich mit 25 Prozent besteuert
(firmenpresse) - Am 01.01.2009 tritt in Deutschland die Abgeltungssteuer in Kraft. Dabei werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie zum Beispiel Kursgewinne, Dividenden, Zinsen und sonstige Ausschüttungen aus privaten Kapitalanlagen, einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, so dass sich ein maximaler Abgeltungssteuersatz von 28 Prozent ergibt. Ein möglicherweise höherer individueller Einkommenssteuersatz bleibt dabei ohne Berücksichtigung. Liegt der persönliche Einkommenssteuersatz eines Anlegers dagegen unter 25 Prozent, so können im Folgejahr zu viel gezahlte Steuern im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden. Kapitalerträge, von denen bereits die Abgeltungssteuer abgezogen worden ist, brauchen ansonsten nicht mehr in der Steuererklärung mit angegeben zu werden. Die Abgeltungssteuer wird direkt von Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften oder Versicherungen einbehalten und an die jeweiligen Finanzämter überwiesen.
Wie sieht es in Punkto Abgeltungssteuer eigentlich mit den Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen aus? Kapitallebensversicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, bleiben steuerfrei, sofern die Mindestlaufzeit zwölf Jahre beträgt, mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden und der Todesfallschutz nicht unter 60 Prozent der vertraglich vereinbarten Beitragssumme liegt. Bei Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, muss die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, vorausgesetzt die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Jahre und die Versicherungssumme wird erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Die Todesfallleistung bleibt daneben steuerfrei, möglicherweise wird jedoch, wie auch bereits jetzt schon, die Erbschaftssteuer fällig.
Die Riester- und Rürup Rentenversicherungen sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Gleiches gilt für die private Rentenversicherung. Wird im Alter eine lebenslange Rentenzahlung gewünscht, gilt die günstige Ertragsanteilbesteuerung, die abhängig vom Alter des Versicherten bei Rentenbeginn ist. Erfolgt dagegen eine Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit, so ist die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dieses gilt ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Versicherung bereits zwölf Jahre bestand und die Summe erst nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird.
Bei einer Umschichtung im Fondsdepot fällt in der Regel die Abgeltungssteuer an. Nicht so bei der fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung. Hier entfällt in der Ansparphase die Steuer, so dass das Depot steuerneutral beliebig oft umgeschichtet werden kann. Die fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung kann somit auch eine lohnende Alternative zum direkten Engagement an der Börse sein.
Die steuerlichen Veränderungen rufen bei manchen Versicherten Unsicherheit hervor, sie können andererseits aber auch Anstoß dazu geben, die bisherige Anlagestrategie zu überdenken. Aber welche Versicherung für einen Verbraucher am besten geeignet ist, lässt sich pauschal natürlich nicht sagen. Vielmehr spielen bei einer Anlageentscheidung die persönlichen Voraussetzungen und individuellen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle.
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