(ots) -
Die von den Gewerkschaften geforderte Einführung eines
Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde führt bei Fiskus und
Sozialversicherung je nach Höhe der Arbeitsplatzverluste zu
Mindereinnahmen von jährlich bis zu 6,6 Milliarden Euro. Das Institut
der deutschen Wirtschaft Köln (IW) widerspricht damit Berechnungen
des Beratungsunternehmens Prognos, das Gegenteiliges behauptet hatte.
Die IW-Studie belegt, dass die Einführung eines Mindestlohns zwar
zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherung und zusätzliche
Einkommenssteuerzahlungen in Höhe von 4 bis 5,5 Milliarden Euro
generiert. Da ein Mindestlohn von 8,50 Euro allerdings mehr Menschen
arbeitslos machen kann, muss der Staat gegebenenfalls zusätzliches
Arbeitslosengeld und andere Transferzahlungen schultern. Im
ungünstigsten Fall sind das 5,7 Mil-liarden Euro pro Jahr.
Ein weiterer fiskalischer Effekt eines Mindestlohns wurde von
Prognos nicht berücksichtigt. Weil die höheren Arbeitnehmerentgelte
die Gewinne der Unternehmen entsprechend schmälern, ergeben sich
Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern. In den vom IW
berechneten Szenarien fehlen dem Fiskus 4,7 bis 5,4 Milliarden Euro.
Nicole Horschel, Hagen Lesch: Fiskalische Kosten eines
gesetzlichen Mindestlohns, in: IW-Trends 4/2011
Siehe www.iwkoeln.de/trends
Pressekontakt:
Gesprächspartner im IW: Dr. Hagen Lesch, Telefon 0221 4981-778