(ots) - Skandalös
Erneut stellt ein Gericht der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik ein
miserables Zeugnis aus. Diesmal untersagen Berliner Richter den
Behörden, Hartz-IV-Empfänger durch Kürzung der Leistungen in illegale
Arbeitsverhältnisse zu zwingen. Dass die Justiz dies überhaupt
feststellen muss, ist an sich skandalös. Was geht da bloß in manchen
Amtsstuben vor sich?
Zum anderen unterstreicht das Gericht, dass solche Vergütungen als
sittenwidrig gelten, die trotz Vollzeitbeschäftigung unter dem Niveau
der Grundsicherung liegen. Damit reiht sich das Urteil in eine Reihe
von Richtersprüchen ein, die sich eindeutig gegen Lohndumping und
Ausbeutung im rasant wachsenden Niedriglohnsektor richten.
Wer für einen Hungerlohn von fünf Euro pro Stunde arbeitet, kann
zwar überleben, aber nicht leben. Das ist keinem Hartz-IV-Empfänger
zuzumuten. Aber auch die Rechte von Beschäftigten im
Niedriglohnsektor wurden durch die Justiz in den vergangenen Jahren
massiv gestärkt. Das Bundesarbeitsgericht stuft eine Vergütung als
Lohnwucher ein, die nicht zwei Drittel des üblichen Tariflohns der
jeweiligen Branche erreicht.
Dass dennoch zunehmend Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen
kaum mehr verdienen als Hartz IV, liegt auch am Fehlen eines
gesetzlichen Mindestlohns. Die bisherigen Branchenlösungen reichen
nicht aus, um dem alten Grundprinzip gerecht zu werden: Wer arbeitet,
muss auch davon leben können.
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