(ots) - Berlin, 28. September 2011 - Auf Einladung der
DFL Deutsche Fußball Liga, des Deutschen Fußball-Bundes und der
Sponsoren-Vereinigung S20 haben heute in Berlin Vertreter aus
Politik, Sport und Kultur auf einem Symposium das Thema "Hospitality
- Rechtsfragen zur Einladungspraxis bei Sport- und
Kulturveranstaltungen" diskutiert. In Anwesenheit von
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich präsentierten DFL und DFB
eine Selbstverpflichtungserklärung, die für mehr Rechtssicherheit bei
VIP-Einladungen sorgen soll. Im Vorfeld hatte die S20 bereits einen
Leitfaden vorgelegt, der konkrete Vorschläge für eine auch nach außen
hin nachvollziehbare Einladungspraxis definiert.
In der Diskussion wurde deutlich, dass mit Blick auf die
bestehende Rechtsunsicherheit für Sponsoren, aber auch insbesondere
für Eingeladene, dringender Handlungsbedarf besteht und Grenzen einer
erlaubten Sponsoring- und Marketingpraxis festgelegt werden müssen.
Mit der Selbstverpflichtungserklärung haben DFL und DFB nun eine
Möglichkeit aufgezeigt, die für alle Beteiligten praxistauglich
umsetzbar ist.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich: "Mit der Erstellung des
S20-Leitfadens 'Hospitality und Strafrecht' und der
Selbstverpflichtungserklärung betreten wir Neuland. Es liegen nun
zwei Instrumente vor, die eine Orientierung bieten, wo die Eckpunkte
einer zulässigen Einladungspraxis liegen. Das Bundesministerium des
Innern hat gerne daran mitgewirkt. Ich hoffe, dass dieses Angebot von
den Unternehmen rege genutzt wird."
Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung: "Wir
brauchen in dieser Frage klare und verlässliche Regeln. Hier geht es
um den Veranstaltungsstandort Deutschland insgesamt, aber auch um den
Fußball im Speziellen. Die Vermarktung von VIP-Logen und
Business-Seats ist ein wesentlicher Finanzierungsbaustein für
Proficlubs, die zum Teil immense Investitionskosten in die eigene
Stadioninfrastruktur getätigt haben und daher Planbarkeit benötigen.
Hospitality-Erlöse tragen zudem erheblich dazu bei, dass die
Bundesliga im Vergleich zu anderen europäischen Topligen
durchschnittlich die günstigsten Ticketpreise anbieten kann."
DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach: "Wir haben uns dazu
entschlossen, gemeinsam mit der DFL ein klares Bekenntnis abzugeben,
dass sich unsere Einladungs-Praxis innerhalb des rechtlich zulässigen
Rahmens bewegt. Es wäre ein Jammer, wenn aufgrund einer
festzustellenden Verunsicherung bei der Annahme und der Aussprache
von Hospitality-Einladungen die mittel- und langfristige Finanzierung
unserer einzigartigen deutschen Stadionlandschaft in Gefahr geriete.
Daher sehen wir in der Selbstverpflichtung unseren Beitrag, um für
ein Mehr an Rechtssicherheit in diesem Bereich zu sorgen."
Stephan Althoff, Vorstandsvorsitzender der S20: "Wir als S20
begrüßen die von DFB und DFL vorgelegte
Selbstverpflichtungserklärung zum Fairplay im Zusammenhang mit
Hospitality-Einladungen. Sie ist wie der vom Bundesministerium des
Innern, DOSB und S20 erstellte Leitfaden 'Hospitality und Strafrecht'
ein weiterer wertvoller Baustein auf dem Weg hin zu einer möglichst
sicheren Einladungspraxis. Bei allen Diskussionen darf nicht in
Vergessenheit geraten, dass es sich hier nicht um ein Luxusproblem
einiger weniger Großsponsoren handelt. Alle Unternehmen, die sich als
Sponsoren in Sport und Kultur engagieren und so einen wertvollen
gesellschaftlichen Beitrag leisten, verdienen klare und verlässliche
rechtliche Rahmenbedingungen."
Rückfragen: Timo Albrecht, Hauptstadtbüro des Deutschen Sports,
Tel.: +49 30200 7579-20
Pressekontakt:
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Telefon: 069 - 65005 - 333
Fax: 069 - 65005 - 557
E-Mail: presse(at)bundesliga.de