(ots) - Fauler Kompromiss
Die politischen Lobeshymnen dieser Tage auf das
Bundesverfassungsgericht klingen hohl, wenn die Parlamentarier das
höchste Gericht gleichzeitig auf offener Bühne düpieren. Drei Jahre
hatten die Richter der Politik eingeräumt, um einen kleinen
Systemfehler im Wahlrecht für den Bundestag zu beheben. Es ist
beschämend, dass die Parteien diese ohnehin großzügige Vorgabe
ignoriert haben.
Noch schlimmer ist es aber, dass die schwarz-gelbe Koalition nun
im Bundestag einen faulen Kompromiss für ein neues Wahlgesetz
durchgedrückt hat. Union und FDP schielen dabei in erster Linie auf
den eigenen Vorteil. Es geht ihnen zuerst darum, so wenig wie möglich
am Status quo zu ändern, mit dem die Union zuletzt gut gefahren ist.
Die Opposition musste das auf die Barrikaden treiben. Sie mahnt zu
Recht eine grundsätzliche Reform an, die schiefe Wahlergebnisse
aufgrund von Überhangmandaten in Zukunft ausschließt. So bleibt beim
Wähler der Eindruck zurück, es sei einmal mehr um Machterhalt, nicht
um die Sache gegangen. Den Verdruss an der Berliner Politik wird
deren leichtfertiger Umgang mit dem hohen demokratischen Gut des
Wahlrechts nicht abbauen. Zumal das Hickhack mit dem Beschluss des
Bundestages nicht beendet ist. Die Opposition will auch die neuen
Vorschriften in Karlsruhe vorlegen. Sollte das Wahlgesetz dort ein
zweites Mal durchfallen, wäre das ramponierte Ansehen des Parlaments
vollends ruiniert.
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