(ots) - Ein eigenes Konzept für ein Familienpflegegeld zur
besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf präsentierte der
Paritätische Wohlfahrtsverband heute in Berlin. In Anlehnung an das
Elterngeld sieht das Konzept einen Rechtsanspruch auf Freistellung
vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung vor. Der
Verband fordert die Bundesregierung auf, sich mit dem Vorschlag
ernsthaft auseinanderzusetzen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren
für ein Familienpflegezeitgesetz zu berücksichtigen.
"Im Unterschied zum Vorschlag der Bundesregierung bleibt unser
Konzept nicht bei Unverbindlichkeiten stehen", erklärt
Verbandsvorsitzender Dr. Eberhard Jüttner. "Pflegende Angehörige
brauchen einen verlässlichen Rechtsanspruch und soziale Absicherung.
Es kann nicht angehen, dass jeder Arbeitslose mehr soziale Sicherheit
hat als Menschen, die wegen der Pflege eines Angehörigen ihre
Berufstätigkeit unterbrechen müssen." Die Pflege älterer Menschen
müsse in ihrer enormen gesellschaftlichen Bedeutung endlich anerkannt
und gewürdigt werden. "Es kann nicht sein, dass pflegende Angehörige
deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern."
Das Konzept des Paritätischen sieht einen verbindlichen
Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine drei
Jahre befristete Familienpflegezeit vor. Eine Einwilligung des
Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Die Höhe der Lohnersatzleistung
beträgt wie beim Elterngeld im Regelfall 65 Prozent des letzten
Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Nach einer
Modellrechnung der Paritätischen Forschungsstelle liegen die
zusätzlichen Kosten für die Einführung des Familienpflegegeldes bei
rund 2,4 Milliarden Euro pro Jahr.
Derzeit werden rund 1,6 Millionen Pflegebedürftige ambulant zu
Hause betreut. Nach Berechnungen des Paritätischen wären rund 1
Million Angehörige berechtigt, die neue Leistung in Anspruch zu
nehmen.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.: 030/24636305, E-Mail: pr(at)paritaet.org