(ots) - Gut für DDR-Opfer
Kurz vor dem Tag der Deutschen Einheit hat der Bundestag das neue
Stasi-Unterlagengesetz verabschiedet. Gut so. Denn wer unter dem
SED-Unrechtsstaat gelitten hat, wird die Neuerungen als Fortschritt
empfinden. Auf diese Weise verhindern die Abgeordneten, dass unter
die Aufarbeitung der DDR-Diktatur bald ein Schlussstrich gezogen
wird.
Selbst wenn diese Zeit schon zwei Jahrzehnte zurückliegt: Noch ist
es eine Vergangenheit, die noch nicht abgeschlossen ist. Dies zeigt
sich besonders in Brandenburg: Im 2009 gewählten Landtag saßen sieben
Abgeordnete der Linkspartei, die zu DDR-Zeiten für den früheren
Geheimdienst gearbeitet hatten, entweder als offizielle oder als
inoffizielle Mitarbeiter. Sogar in der Brandenburger Justiz gab es
Hinweise auf frühere Stasi-Tätigkeit von Richtern. Das beweist, wie
wichtig die Verlängerung der Frist auf Akteneinsicht ist.
Die neuen Möglichkeiten erleichtern zugleich Forschern die
wissenschaftliche Arbeit. Vor allem aber kommen die
Gesetzesänderungen den Interessen der Opfer entgegen, die während der
DDR-Diktatur Schikanen und Nachteilen ausgesetzt waren, etwa in Haft.
Manche von ihnen spüren die Folgen bis heute. Vermutlich ist es nicht
sehr praktikabel, 47 ehemalige Stasi-Mitarbeiter von der Jahn-Behörde
an eine andere Stelle zu versetzen. Aber die Betroffenen fallen jetzt
nicht ins Bodenlose, ihre Bezahlung bleibt gleich. Eine Regelung, die
zumutbar ist.
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