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- BVDH-Vorstand Dieter Rauch: "Ein Provisionsverbot der
EU-Kommission würde den Vertrieb von Finanzprodukten in Europa
drastisch verändern und zu mehr Verbraucherschutz führen!"
- Abhängige Vermittler sollten aber ebenfalls einbezogen werden
- Konsolidierung der Branche als Konsequenz aus der
Gesetzesänderung wahrscheinlich
Die europäische Kommission plant, ab 2014 ein europaweites
Provisionsverbot für freie Finanzvermittler einzuführen. Dies geht
aus einem Richtlinienentwurf hervor, der aktuell in Brüssel im Rahmen
von MiFID II diskutiert wird. Hierbei geht es um eine weitere
Überarbeitung und Stärkung des Regulierungsrahmens für sämtliche
Finanzmarktakteure.
Nach der neuen Richtlinie soll unabhängigen Beratern,
Portfolio-Managern, Vermögensverwaltern und
Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Entgegennahme oder Einbehaltung
von Vermittlungsprovisionen untersagt werden.
BVDH-Vorstand Dieter Rauch: "Ein Provisionsverbot der
EU-Kommission für freie Finanzvermittler würde den Vertrieb von
Finanzprodukten in Europa drastisch verändern und zu mehr
Verbraucherschutz führen!" Sein BVDH-Vorstandskollege Karl Matthäus
Schmidt mahnt allerdings an: "Auch abhängige Berater und ausführende
Unternehmen, wie etwa Banken, sollten - ähnlich wie in Großbritannien
von der Retail Distribution Review (RDR) vorgesehen - in die
Gesetzesinitiative einbezogen werden." Ansonsten laufe die Brüsseler
Initiative Gefahr, zu Marktverzerrungen zu Lasten der freien Berater
zu führen. Es sei absehbar, dass eine Umsetzung des Provisionsverbots
zu einer massiven Konsolidierung des freien Beratermarktes führen
würde, so die BVDH-Vorstände weiter. Zu begrüßen ist nach Auffassung
des BVDH auch, dass deutlich mehr Fondsprodukte als in der
Vergangenheit auf die Liste der komplexen Finanzprodukte gesetzt
werden sollen und damit für den Anleger mehr Markttransparenz
geschaffen wird. Falls die Initiative der Kommission tatsächlich
verabschiedet würde, bliebe allerdings abzuwarten, wie diese in den
einzelnen europäischen Ländern, die über unterschiedliche
Regulierungsniveaus verfügen, umgesetzt wird.
Ãœber den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH): Der BVDH
wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH (Verbund
Deutscher Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen von
knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5
Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des
Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale
Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur
Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.
Ansprechpartner für die Medien:
Kathrin Kleinjung
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