(ots) - Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im
ersten Halbjahr 2011 um 0,5 Prozent auf 460.773 gestiegen. Die Zahl
der tödlichen Unfälle sank um 19 auf 201. Das geht aus den
vorläufigen Zahlen hervor, die Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen jetzt vorgelegt haben. "Dieser minimale Anstieg spiegelt
die gute Konjunktur mit zahlreichen Neueinstellungen wider.
Deutschland zählt aber nach wie vor im internationalen Vergleich zu
den Ländern mit den sichersten Arbeitsbedingungen", sagte Dr. Joachim
Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV). "Wir wissen, dass gerade bei neuen
Mitarbeitern die Unfallzahlen über dem Durchschnitt liegen. Es
dauert, bis sie sich mit Betrieb und Tätigkeit vertraut gemacht
haben. Um so wichtiger ist eine gründliche und verantwortungsvolle
Einweisung der Beschäftigten", so Breuer weiter.
Gesunken ist hingegen die Zahl der Wegeunfälle. Sie ging im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15,9 Prozent auf 101.147 zurück.
Dieser Rückgang verweist auf die Wetterverhältnisse in den ersten
Monaten des Jahres; der Winter brachte 2011 deutlich weniger
Eisglätte als im Vorjahr. Trotzdem endeten mehr Unfälle tödlich: 167
Menschen starben bei einem Wegeunfall, das sind 25 mehr als im
entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Einen deutlichen Anstieg gab es bei den meldepflichtigen
Schulunfällen. Im ersten Halbjahr 2011 verunglückten 12 Prozent mehr
Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen als im
Vorjahreszeitraum - insgesamt wurden den Unfallkassen 703.269 Fälle
gemeldet. Davon 6 mit tödlichem Ausgang. Die Zahl der Unfälle auf dem
Schulweg nahm hingegen nur minimal um 0,9 Prozent auf 61.788 zu.
Davon verliefen 33 Unfälle tödlich, das sind 12 mehr als im ersten
Halbjahr 2010.
"Diese Zahlen", so Breuer, "zeigen, wie wichtig die
Präventionsarbeit gerade im Bereich der Schulen und
Kindertagesstätten ist. Insbesondere der Sicherung des Schulwegs
widmen die Unfallkassen viel Aufmerksamkeit. Nicht zuletzt im Rahmen
unserer aktuellen Präventionskampagne "Risiko raus!" versuchen wir
Eltern und Kinder für die Gefahren zu sensibilisieren."
Hintergrund
Ein Wegeunfall liegt dann vor, wenn sich der Unfall auf dem
direkten Weg zur Arbeit oder Schule oder auf dem Heimweg ereignet
hat. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Arbeits- oder
Wegeunfall dann meldepflichtig, wenn er zu mehr als drei Tagen
Arbeitsunfähigkeit oder zum Tode geführt hat. Eine Ausnahme gilt in
der Schüler-Unfallversicherung: Unfälle von Schülern sind bereits
dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich
gezogen haben. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern
rund 75 Millionen Menschen in Deutschland gegen das Risiko eines
Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sowie gegen Berufskrankheiten.
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