PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Vorarlberger Kraftwerke AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Vorarlberger Kraftwerke AG / Einladung zur
Hauptversammlung

ID: 494105

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 58920 y

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur

außerordentlichen Hauptversammlung der
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft

am Donnerstag, den 27. Oktober 2011, um 10:00 Uhr,
in der Hauptverwaltung der Vorarlberger Kraftwerke AG, 6900 Bregenz,
Weidachstraße 6.

Tagesordnung

1. Beschlussfassung über die Auflösung des zwischen der Vorarlberger
Kraftwerke Aktiengesellschaft und der VKW-Netz AG abgeschlossenen
Betriebsführungs- und Bevollmächtigungsvertrages für das
Ãœbertragungs- und Verteilernetz der Vorarlberger Kraftwerke
Aktiengesellschaft

2. Beschlussfassung über die Einbringung der Vermögenswerte des
Übertragungsnetzes der VKW in die (noch zu gründende) Vorarlberger
Übertragungsnetz GmbH und der Vermögenswerte des Verteilernetzes der
VKW in die (bestehende) VKW-Netz AG

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 1 und 2 liegen gemäß § 108 Abs. 3 AktG ab 6.
Oktober 2011 während der Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft in
6900 Bregenz, Weidachstraße 6, zur Einsicht der Aktionäre auf.

Die oben angeführten Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 AktG sind gemäß § 108 Abs. 4 AktG ab 6. Oktober
2011 außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vkw.at
zugänglich.





Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Namensaktien und bei Inhaberaktien, die in Zwischenscheinen verbrieft
sind, nach der Eintragung im Aktienbuch, bei den übrigen
Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz jeweils am Nachweisstichtag, das
ist der 17. Oktober 2011, 24:00 Uhr MESZ.

Namensaktien und Inhaberaktien, die in Zwischenscheinen verbrieft
sind

Bei Namensaktien und bei Inhaberaktien, die in Zwischenscheinen
verbrieft sind, ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am
Nachweisstichtag maßgeblich, und es bedarf weder eines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur
Hauptversammlung.

Nachweis des Anteilsbesitzes bei sonstigen Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt
durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein
Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt, es handelt sich
dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR
oder der OECD. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen
Bestimmungen in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten:

1. das ausstellende Kreditinstitut mit Angabe von Name (Firma) und
Anschrift; 2. den Aktionär mit Angabe von Name (Firma) und Anschrift,
bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei
juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer,
unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige
Bezeichnung; 4. die Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. die ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den
Depotbestand am 17. Oktober 2011, 24:00 Uhr MESZ bezieht.

Aktionäre, die ihre Aktien nicht bei einem Kreditinstitut im Depot
verwahren, können den Nachweis, dass sie am 17. Oktober 2011, 24:00
Uhr MESZ, im Besitz der Aktien waren, durch eine in deutscher oder
englischer Sprache ausgestellte schriftliche Bestätigung eines Notars
erbringen, für deren Inhalt die Punkte 1, 2, 4 und 5 sinngemäß
gelten.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der
Gesellschaft spätestens am 21. Oktober 2011, 24:00 Uhr MESZ,
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten:
Vorarlberger Kraftwerke AG
z. Hd. Herrn Mag. Jakob Netzer
Weidachstraße 6, 6900 Bregenz

Per Telefax:
+43 (0) 5574 601 78526

oder per E-Mail:
jakob.netzer(at)illwerke.at

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz
AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können (SWIFT), entgegengenommen werden.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der
Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht
beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.

Ansonsten empfehlen wir, für die Erteilung einer Vollmacht das
Formular zu verwenden, das im Internet unter www.vkw.at zur Verfügung
steht.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Auch
dafür steht auf der Internetseite der Gesellschaft ein Formular zur
Verfügung. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft
zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft bis 25. Oktober 2011, 12:00 Uhr MESZ,
ausschließlich an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:

Per Post oder per Boten:
Vorarlberger Kraftwerke AG
z. Hd. Herrn Mag. Jakob Netzer
Weidachstraße 6, 6900 Bregenz

Per Telefax:
+43 (0) 5574 601 78526

oder per E-Mail:
jakob.netzer(at)illwerke.at

Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht
bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe
von 5% des Grundkapitals halten, können bis 8. Oktober 2011
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung vorgelegt werden. Aktionäre, die zusammen mindestens 1%
des Grundkapitals halten, können bis 17. Oktober 2011 zu jedem Punkt
der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge mit ihren Namen und mit der jedem
Vorschlag anzuschließenden Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht werden. Weitergehende Information über
diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft
übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, finden Sie im
Internet unter www.vkw.at. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann
jeder Aktionär auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die
keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 61.940.400,-- EUR und ist in 8.520.000
Stückaktien geteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wendet sich diese
Einberufung an Aktionärinnen und Aktionäre gleichermaßen.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 27. Oktober 2011 ab 09:00
Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher
Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.

Bregenz, im Oktober 2011

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Jakob Netzer
Tel. 05574 601-83110
jakob.netzer(at)illwerke.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Vorarlberger Kraftwerke AG
Weidachstraße 6
A-6900 Bregenz
Telefon: 0043/5574/601-0
FAX: 0043/5574/601-1710
Email: unternehmen(at)vkw.at
WWW: www.vkw.at
Branche: Strom
ISIN: AT0000824503
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 06.10.2011 - 11:59 Uhr
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