(ots) - Kartell von unten
Nur weil Arbeitskämpfe das romantische Klischee bedienen, dass
arme Angestellte gemeinsam gegen Großkapitalisten vorgehen, dürfen
die deutschen Fluglotsen mit ihrem Streikbeschluss nicht auf
Sympathie hoffen. Durchschnittslöhne von 100 000 Euro, 30 Tage mehr
Urlaub als andere Beschäftigte und ein Ruhestand samt Lohnausgleich
mit 55: Wer derart ausgestattet arbeitet, hat keinen Anspruch auf
Verständnis, wenn fünf Prozent mehr Geld nicht genügen.
Zwar darf zugleich auch Neid kein Kriterium sein, um den Job zu
beurteilen. Schließlich hätte ihn jeder, der es sich zutraut, auch
selbst anstreben können. Aber auf einem anderen Blatt stehen
grundlegende Fragen. Da wäre etwa das Ansinnen der Berufsvertretung,
umfassend in die Auswahl von Führungskräften einzugreifen.
Mitbestimmung wird hier zu weit getrieben. Das andere Problem ist bei
dieser und anderen Spartengewerkschaften: Wenn 2000 Beschäftigte ihre
Interessen vertreten, indem sie Millionen Unbeteiligte schädigen, ist
es nicht verhältnismäßig. So sieht auch anderen Berufsgruppen
gegenüber Solidarität nicht aus, ein Wert, um den es Gewerkschaften
doch vorgeblich geht.
Im Rahmen des Grundrechts auf Streik bedarf es daher einer
gesetzlichen Regelung, um Missbrauch von Macht durch
Beschäftigtengruppen zu verhindern. Monopole unter Anbietern werden
beaufsichtigt. Bestehen sie aufseiten von Mitarbeitern, braucht es
ebenfalls Kontrolle.
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