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Mehr Rechtssicherheit beim Einkauf in anderen EU-Ländern - EU-Kommission schlägt Gemeinsames Europäisches Kaufrecht als Option vor

ID: 497093

(ots) - Geschützt per Mausklick: Verbraucher
sollen künftig einfacher und sicherer in anderen EU-Ländern einkaufen
können. Dafür hat die Europäische Kommission heute (Dienstag) in
Brüssel einheitliche Regeln vorgeschlagen: das Gemeinsame Europäische
Kaufrecht. Kunden und Unternehmen sollen die Wahl haben, sich
anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für
diese Regeln zu entscheiden, um unkompliziert und rechtssicher
Produkte im EU-Binnenmarkt handeln zu können.

"Das fakultative Gemeinsame Kaufrecht wird den Binnenmarkt, den
Motor für Wirtschaftswachstum in Europa, auf Touren bringen. Es wird
Unternehmen die unkomplizierte und kostengünstige Ausweitung ihrer
Geschäftstätigkeit auf neue Märkte in Europa ermöglichen und
Verbrauchern Kaufvorteile und mehr Verbraucherschutz bescheren",
erklärte Kommissions-Vizepräsidentin Reding, die für das
Justizressort zuständig ist. "Die Europäische Kommission setzt heute
auf ein innovatives Konzept, das auf Entscheidungsfreiheit,
Subsidiarität und Wettbewerb statt Aufhebung einzelstaatlicher
Vorschriften beruht."

Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere
Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf
grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens
26 Mrd. Euro im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden 500 Mio.
Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl und niedrigere Preise
vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig
sind.

Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse
beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau
bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des
Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem
Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag




entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.

Für die Verbraucher wird das Gemeinsame Europäische Kaufrecht ein
verlässliches Gütezeichen sein. So bietet es ihnen beispielsweise die
freie Wahl zwischen verschiedenen Abhilfemöglichkeiten, wenn sie ein
fehlerhaftes Produkt gekauft haben - und dies noch Monate nach dem
Kauf. Verbraucher hätten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen,
auf Ersatz oder Reparatur zu pochen oder einen Preisnachlass zu
verlangen. Zurzeit besteht diese freie Wahl lediglich in fünf Ländern
der EU (Frankreich, Griechenland, Litauen, Luxemburg und Portugal).

Dem Vorschlag der Kommission müssen nun noch die
EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen, das
bereits mit überwältigender Mehrheit seine Unterstützung signalisiert
hat.



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Unter den Linden 78 - 10117 Berlin

Carsten Lietz: Tel 030 2280-2250
carsten.lietz(at)ec.europa.eu

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Datum: 11.10.2011 - 12:40 Uhr
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