(ots) - Verurteilt wurde Timoschenko nicht wegen
Bereicherung, sondern wegen eigenmächtigen Regierungshandelns in
einer höchst dramatischen Situation, dem Gasstreit 2009. Der
Gaspreis, den sie damals mit Russlands Premier Wladimir Putin
ausgehandelt hat, war ungünstig für die Ukraine, in der Tat. Aber wie
groß war der Spielraum, was waren die Alternativen, wer der
Verursacher der Notlage? Das sind politische, nicht juristische
Fragen. Über schlechte Amtsführung hat das Parlament zu urteilen,
nicht ein Gericht. Wer das Strafrecht der Politik unterordnet,
verletzt europäische Normen. Die EU kann gar nicht anders, als
darauf zu reagieren. Sie muss klarere Worte finden, als sie es bisher
getan hat. Es geht nicht um die Ukraine. Es geht um das
Selbstverständnis Europas und all jener Staaten, die dazugehören
möchten.
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